Archiv 2016 - Übung: Rückstellung für zukünftige Abbruchkosten, Latente Steuern von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Übung: Rückstellung für zukünftige Abbruchkosten, Latente Steuern“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufgabe "Rückstellung für zukünftige Abbruchkosten"
  • Latente Steuern
  • § 274 HGB

Quiz zum Vortrag

  1. die handelsrechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen werden.
  2. die handelsrechtlich im laufenden Wirtschaftsjahr entstanden sind.
  3. die handelsrechtlich in früheren Wirtschaftsjahren entstanden sind.
  1. im Geschäftsjahr des Abbaus der Wertdifferenz.
  2. mit Ablauf des Geschäftsjahres in dem die Wertdifferenz entstanden ist.
  3. stets mit Ablauf des Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr folgt, in dem die Wertdifferenz entstanden ist.
  1. mit der in Zukunft bei Abbau der Wertdifferenz vorhandenen Steuerbelastung.
  2. mit der heutigen Steuerbelastung.
  3. mit einem Pauschalsatz von 20 v. H der Wertdifferenzen.
  1. kann der Posten „Aktive latente Steuern“ ausgewiesen werden.
  2. ist der Posten „Passive latente Steuern“ auszuweisen.
  3. kommt ein Ausweis latenter Steuern nicht in Betracht.
  1. können zunächst die aktiven latenten Steuern mit den passiven latenten Steuern verrechnet werden.
  2. können die aktiven latenten Steuern und die passiven latenten Steuern auch unverrechnet bilanziert werden.
  3. müssen aktive latente Steuern und passive latente Steuern stets miteinander verrechnet werden.
  1. dem Jahresüberschuss hinzuzurechnen.
  2. vom Jahresüberschuss abzuziehen.
  3. weder hinzuzurechnen noch abzuziehen.
  1. aktiver latenter Steuern in Höhe von 30.000 €.
  2. passiver latenter Steuern in Höhe von 100.000 €.
  3. passiver latenter Steuern in Höhe von 30.000 €.
  1. eine Rückstellung bilden, in die er die beim Abbruch voraussichtlich anfallenden Aufwendungen, ermittelt nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, auf die Laufzeit des Mietvertrags linear verteilt und abgezinst einstellt.
  2. eine Rückstellung bilden, in die er die gesamten Kosten des Abrisses, ermittelt nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, abgezinst einstellt.
  3. bei der Bildung der Rückstellung auch nach dem jeweiligen Bilanzstichtag entstehende Kosten und Preissteigerungen berücksichtigen.
  1. sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung maßgebend.
  2. sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend.
  3. sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz maßgebend.
  1. ist die Rückstellung in der Steuerbilanz in linearen Teilbeträgen über einen Zeitraum von 5 Jahren anzusammeln und abzuzinsen.
  2. ist die Rückstellung in der Steuerbilanz des Jahres in dem die Verbindlichkeit entstanden ist, in voller Höhe zu bilden und abzuzinsen.
  3. ist die Rückstellung in der Steuerbilanz des Jahres in dem die Verbindlichkeit entstanden ist, in voller Höhe zu bilden aber nicht abzuzinsen.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Übung: Rückstellung für zukünftige Abbruchkosten, Latente Steuern

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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