Archiv 2016 - Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Fortsetzung) von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Fortsetzung)“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rückstellung
  • Rückstellung bei Dauerleistungsverträgen
  • Beispiel
  • Durchschnittliche Fälligkeiten
  • Beispiel
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
  • Außenverpflichtung

Quiz zum Vortrag

  1. kann sich auf Schuldgrund und Schuldhöhe beziehen.
  2. bezieht sich immer nur auf die Schuldhöhe.
  3. muss sich auf die Fälligkeit der Schuld beziehen.
  1. Gewerbesteuernachzahlung.
  2. Einkommensteuernachzahlung.
  3. Umsatzsteuernachzahlung.
  1. kann sich aus einem Vertrag ergeben.
  2. kann eine öffentlich – rechtliche Verpflichtung sein.
  3. kann sich allein aus einer Willensentscheidung des Unternehmers ergeben.
  1. dürfen nicht in eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten eingestellt werden.
  2. müssen bei Bildung der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten angesetzt werden.
  3. können bei Bildung der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten angesetzt werden.
  1. wenn mit einer Inanspruchnahme aus einer Verpflichtung ernsthaft gerechnet werden muss.
  2. wenn mit einer Inanspruchnahme aus der Verpflichtung absolut sicher gerechnet werden muss.
  3. auch wenn das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Verpflichtung sehr gering ist.
  1. muss für die dabei anfallenden Aufwendungen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.
  2. muss nur in der Handelsbilanz für die dabei anfallenden Aufwendungen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.
  3. darf nur steuerrechtlich für die dabei anfallenden Aufwendungen eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.
  1. eine Verpflichtung gegenüber einem anderen oder eine öffentlich – rechtliche Verpflichtung vorliegt.
  2. eine Verpflichtung gegenüber einem anderen vorliegt.
  3. feststeht, dass in Zukunft bestimmte Aufwendungen anfallen werden, die ihre Ursache im abgelaufenen Wirtschaftsjahr haben.
  1. liegt am Bilanzstichtag eine dem Grunde und der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit vor, die zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten führen kann.
  2. liegt keine ungewisse Verbindlichkeit vor und eine Rückstellung ist somit ausgeschlossen.
  3. liegt eine gewisse Verbindlichkeit vor und ein Ausweis in der Bilanz unter dem Posten „Rückstellungen „ kommt nicht in Betracht.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Fortsetzung)

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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