Archiv 2016 - Jahresabschluss: Bestandteile, Fristen zur Aufstellung und Anhang, Bilanzgliederungsschema, Vermögensgegenstände von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Jahresabschluss: Bestandteile, Fristen zur Aufstellung und Anhang, Bilanzgliederungsschema, Vermögensgegenstände“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bestandteile des Jahresabschlusses
  • Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und Anhang
  • Bilanzgliederungsschema
  • Vermögensgegenstände

Quiz zum Vortrag

  1. die Bilanz.
  2. der Anhang.
  3. die Gewinn und Verlustrechnung.
  4. der Lagebericht.
  1. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
  2. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.
  3. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht.
  1. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
  2. nur eine Bilanz.
  3. Bilanz und Anhang.
  4. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht.
  1. Für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften.
  2. Für Personenhandelsgesellschaften.
  3. Kapitalgesellschaften und alle Personenhandelsgesellschaften.
  1. der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläutern.
  2. nur der Bilanz erläutern.
  3. nur der Gewinn- und Verlustrechnung erläutern.
  1. nur in den im HGB genannten Fällen abgewichen werden.
  2. nie abgewichen werden.
  3. beliebig abgewichen werden.
  1. braucht nicht aufgeführt zu werden, wenn auch im vorhergehenden Geschäftsjahr unter diesem Posten kein Betrag ausgewiesen wurde.
  2. braucht nicht aufgeführt zu werden.
  3. darf nicht aufgeführt werden.
  1. ist zulässig.
  2. ist in keinem Fall zulässig.
  3. ist nur im Bereich des Anlagevermögens zulässig.
  1. haben ihren Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen.
  2. können ihren Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen.
  3. sollen ihren Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Jahresabschluss: Bestandteile, Fristen zur Aufstellung und Anhang, Bilanzgliederungsschema, Vermögensgegenstände

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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