Archiv 2016 - Bilanz: Wirtschaftliches Eigentum, Leasing, Beispiele von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Bilanz: Wirtschaftliches Eigentum, Leasing, Beispiele“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bilanz - wirtschaftl. Eigentum
  • wirtschaftl. Eigentum
  • Leasing
  • Beispielfälle
  • Zurechnung zum Leasingnehmer

Quiz zum Vortrag

  1. entweder dem Leasingnehmer oder dem Leasinggeber zugerechnet.
  2. stets dem Leasingnehmer zugerechnet, weil er stets der wirtschaftliche Eigentümer ist.
  3. stets dem Leasinggeber zugerechnet, weil das rechtliche Eigentum beim Leasinggeber verbleibt.
  1. die Grundmietzeit grundsätzlich unkündbar ist.
  2. die Leasingraten den Gesamtaufwand der Leasinggesellschaft teilweise abdecken.
  3. die unkündbare Grundmietzeit mehr als 90 v.H. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt.
  1. wird der Leasinggegenstand stets dem Leasingnehmer zugerechnet.
  2. wird der Leasinggegenstand stets dem Leasinggeber zugerechnet.
  3. wird der Leasinggegenstand nur für den Zeitraum der Grundmietzeit dem Leasingnehmer zugerechnet.
  1. der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn der Kaufpreis im Fall der Kaufoption im Anschluss an die Grundmietzeit niedriger ist als der Buchwert auf der Basis der linearen Abschreibung.
  2. der Leasinggegenstand stets dem Leasingnehmer zugerechnet.
  3. der Leasinggegenstand stets dem Leasinggeber zugerechnet.
  1. kann es zu einer Zurechnung beim Leasingnehmer oder Leasinggeber kommen.
  2. ist der Leasinggegenstand stets dem Leasingnehmer zuzurechnen.
  3. ist der Leasinggegenstand stets dem Leasinggeber zuzurechnen.
  1. wird der Leasinggegenstand stets dem Leasinggeber zugerechnet.
  2. wird der Leasinggegenstand stets dem Leasingnehmer zugerechnet.
  3. kommt eine Zurechnung beim Leasingnehmer oder beim Leasinggeber in Betracht.
  1. ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen.
  2. ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen.
  3. kann der Leasinggegenstand wahlweise die Leasingnehmer oder dem Leasinggeber zugerechnet werden.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Bilanz: Wirtschaftliches Eigentum, Leasing, Beispiele

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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