Archiv 2016 - Bewertungsgrundsätze, Prinzipien und Übungsklausur von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Bewertungsgrundsätze, Prinzipien und Übungsklausur“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Latente Steuern
  • Beispiel mit Lösungsschema (Klausur)
  • Bewertung
  • Allgemeine Bewertungsgrundsätze
  • Grundsatz der Bilanzenidentität
  • Going Concern Prinzip
  • Grundsatz der Einzelbewertung
  • Vorsichtsprinzip
  • Realisationsprinzip
  • Umsatzerlöse
  • Realisationsprinzip
  • Imparitätsprinzip
  • Wertaufhellungstheorie
  • Prinzip der wirtschaftl. Zuordnung
  • Bilanzenkontinuität

Quiz zum Vortrag

  1. werden in dem Geschäftsjahr berücksichtigt, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
  2. werden in dem Geschäftsjahr berücksichtigt, in dem sie zu- oder abfließen.
  3. können wahlweise in einem der beiden Geschäftsjahre berücksichtigt werden.
  1. nach dem Bilanzstichtag gewonnene bessere Erkenntnisse über die Verhältnisse zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen sind, sofern sie bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.
  2. nach dem Bilanzstichtag eingetretene Umstände bei der Bewertung zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen sind, sofern sie bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.
  3. Nach dem Bilanzstichtag eingetretene Umstände bei der Bewertung zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen sind, sofern sie innerhalb der ersten 3 Monate im neuen Geschäftsjahr eintreten.
  1. Verluste müssen im Zeitpunkt ihres Entstehens und Gewinne im Zeitpunkt ihrer Realisation berücksichtigt werden.
  2. Gewinne und Verluste müssen zum gleichen Zeitpunkt ausgewiesen werden.
  3. Gewinne und Verluste müssen im Zeitpunkt ihrer Entstehung berücksichtigt werden.
  1. dem Kunden die von ihm gekaufte Ware übergibt.
  2. einen Gegenstand aus dem Betrieb entnimmt.
  3. mit dem Kunden einen Kaufvertrag abschließt.
  1. jeder Vermögensgegenstand für sich allein zu bewerten ist.
  2. nur Gegenstände des Anlagevermögens für sich allein zu bewerten sind.
  3. nur Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz einzeln zu bewerten sind.
  1. zum Bilanzstichtag angewandte Bewertungsmethoden auch bei zukünftigen Jahresabschlüssen beizubehalten sind.
  2. zum Bilanzstichtag angewandte Bewertungsmethoden zwar auch in Zukunft beizubehalten sind, es sei denn, es liegt ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigt.
  3. der Kaufmann im jeweiligen Jahresabschluss unabhängig von der Art der Bewertung in der Vergangenheit die Bewertung vornehmen kann.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Bewertungsgrundsätze, Prinzipien und Übungsklausur

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0