Archiv 2016 - Arbeitszimmer, Vollständigkeitsgebot und seine Ausnahmen von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2016 - Arbeitszimmer, Vollständigkeitsgebot und seine Ausnahmen“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2016 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Arbeitszimmer
  • Beispiel
  • Arbeitszimmer
  • Beispiel
  • Beispiel
  • Beispiel
  • Vollständigkeitsgebot
  • Vollständigkeitsgebot/Ausnahmen

Quiz zum Vortrag

  1. kann als Betriebsvermögen behandelt werden.
  2. kann als Privatvermögen behandelt werden.
  3. gehört zwingend zum Privatvermögen.
  1. sein Wert nicht mehr als ein Fünftel des Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 € beträgt.
  2. sein Wert nicht mehr als ein Fünftel des Werts des gesamten Grundstücks oder nicht mehr als 20.500 € beträgt.
  3. sein Wert nicht mehr als ein Fünftel des Werts des gesamten Grundstücks beträgt.
  1. Ist an jedem Bilanzstichtag erneut zu prüfen.
  2. ist lediglich im Zeitpunkt der Anschaffung zu prüfen.
  3. ist in unregelmäßigen Zeitabständen zu prüfen.
  1. sind die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen in vollem Umfang abziehbare Betriebsausgaben.
  2. sind diese Aufwendungen maximal bis zu einem Betrag von 1250 € abziehbare Betriebsausgaben.
  3. sind diese Aufwendungen nichtabziehbare Betriebsausgaben.
  1. ist das Darlehen ebenfalls in das Privatvermögen zu überführen.
  2. bleibt das Darlehen Betriebsvermögen.
  3. kann das Darlehen weiterhin als Betriebsvermögen ausgewiesen werden.
  1. sind die Fremdmittel ebenfalls im Betriebsvermögen auszuweisen.
  2. sind diese Fremdmittel weiterhin Privatvermögen.
  3. können die Fremdmittel weiterhin als Privatvermögen behandelt werden.
  1. bezogen auf den Gesamtwert des bebauten Grundstücks nicht überschritten werden.
  2. bezogen auf den Wert des Grund und Bodens (ohne Gebäudewert) nicht überschritten werden.
  3. bezogen nur auf den Wert des Gebäudes nicht überschritten werden.
  1. dem Verkehrswert (Einzelveräußerungspreis) für das gesamte Grundstück.
  2. dem Einkaufspreis für ein derartiges Grundstück.
  3. einem Durchschnittswert.
  1. Betriebsausgaben, die in vollem Umfang nicht abziehbar sind.
  2. Betriebsausgaben, die bis zu einem Betrag von maximal 1.250 € abziehbar sind.
  3. Betriebsausgaben, die in vollem Umfang abziehbar sind.

Dozent des Vortrages Archiv 2016 - Arbeitszimmer, Vollständigkeitsgebot und seine Ausnahmen

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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