Archiv 2015 - Bewertung von Pensionsrückstellungen von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung von Pensionsrückstellungen“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bewertung von Rückstellungen nach R 6.11 EStR
  • § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG
  • Rechtsgrundlagen zum darauffolgenden Fallbeispiel
  • Fallbeispiel
  • § 266 HGB
  • Rückstellungen für Pensionen
  • § 6a EStG

Quiz zum Vortrag

  1. die Einzelkosten und die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten anzusetzen.
  2. nur die Einzelkosten anzusetzen.
  3. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten anzusetzen.
  1. nach dem Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Beginn der Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung.
  2. nach dem Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Ende der Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung.
  3. nach dem Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Mitte des Zeitraums der Erfüllung.
  1. eine Rückstellung bilden, in die er die beim Abbruch voraussichtlich anfallenden Aufwendungen, ermittelt nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, auf die Laufzeit des Mietvertrags linear verteilt und abgezinst einstellt.
  2. eine Rückstellung bilden, in die er die gesamten Kosten des Abrisses, ermittelt nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, abgezinst einstellt.
  3. bei der Bildung der Rückstellung auch nach dem jeweiligen Bilanzstichtag entstehende Kosten und Preissteigerungen berücksichtigen.
  1. sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung maßgebend.
  2. sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend.
  3. sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz maßgebend.
  1. ist die Rückstellung in der Steuerbilanz in linearen Teilbeträgen über einen Zeitraum von 5 Jahren anzusammeln und abzuzinsen.
  2. ist die Rückstellung in der Steuerbilanz des Jahres in dem die Verbindlichkeit entstanden ist, in voller Höhe zu bilden und abzuzinsen.
  3. ist die Rückstellung in der Steuerbilanz des Jahres in dem die Verbindlichkeit entstanden ist, in voller Höhe zu bilden aber nicht abzuzinsen.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Bewertung von Pensionsrückstellungen

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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