Archiv 2015 - Bewertung des nichtabnutzbaren Anlagevermögens (Teil 1) von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Bewertung des nichtabnutzbaren Anlagevermögens (Teil 1)“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bewertung des nichtabnutzbaren Anlagevermögens (Teil 1)
  • Bewertung von Grund & Boden
  • Überleitungsrechnung
  • Wertminderung
  • Verbundene Unternehmen & Beteiligungsunternehmen - § 271 HGB

Quiz zum Vortrag

  1. immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen gehören.
  2. nur Sachanlagen und Finanzanlagen gehören.
  3. nur Finanzanlagen gehören.
  1. Grunderwerbsteuer und Notargebühren für den ‚Abschluss des Kaufvertrags.
  2. Kosten der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch und Maklergebühren.
  3. Notargebühren für den Abschluss des Kaufvertrags und für die Bestellung einer Grundschuld.
  1. kommt weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz ein niedrigerer Wertansatz in Betracht.
  2. kommt zwar in der Handelsbilanz aber nicht in der Steuerbilanz ein niedrigerer Wertansatz in Betracht.
  3. kommt sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz ein niedrigerer Wertansatz in Betracht.
  1. so ist in der Handelsbilanz eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorzunehmen.
  2. so ist in der Handelsbilanz eine Zuschreibung bis zur Höhe des tatsächlichen Werts vorzunehmen.
  3. so kann in der Handelsbilanz eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten erfolgen.
  1. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Wertpapiere des Anlagevermögens“ auszuweisen.
  2. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligungen“ auszuweisen.
  3. ist dieser Anteil als Finanzanlage unter dem Posten „Anteile an verbundenen Unternehmen“ auszuweisen.
  1. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligung“ in Betracht.
  2. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Verbundene Unternehmen“ nicht in Betracht.
  3. kommt ein Ausweis als Finanzanlage unter dem Posten „Beteiligung“ in keinem Fall in Betracht.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Bewertung des nichtabnutzbaren Anlagevermögens (Teil 1)

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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