Archiv 2015 - Anwendungsbeispiele für Rückstellungen von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2015 - Anwendungsbeispiele für Rückstellungen“ von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2015 - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Anwendungsbeispiele für Rückstellungen
  • R 5.7 Abs. 4 EStR
  • Verletzung fremder Rechte nach § 5 Abs. 3 EStG
  • R 5.7 Abs. 7 EStR
  • § 5 Abs. 4 EStG
  • § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG

Quiz zum Vortrag

  1. erst dann zu bilden, wenn der Rechtsinhaber Ansprüche geltend gemacht hat.
  2. erst dann zu bilden, wenn mit einer Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung ernsthaft zu rechnen ist.
  3. zu bilden, wenn die Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist.
  1. ist diese Rückstellung in der Steuerbilanz spätestens im Jahresabschluss des dritten Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt, aufzulösen, wenn bis dahin keine Ansprüche geltend gemacht worden sind.
  2. ist diese Rückstellung in der Handelsbilanz spätestens im Jahresabschluss des dritten Jahres, das auf das Jahr der Bildung folgt aufzulösen, wenn bis dahin keine Ansprüche geltend gemacht worden sind.
  3. ist diese Rückstellung in der Steuerbilanz bis zum Ablauf der Verjährungsfrist fortzuführen.
  1. so ist in beiden Bilanzen die Rückstellung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zur rechtsgültigen Entscheidung eines Gerichts fortzuführen.
  2. so ist in der Steuerbilanz die Rückstellung nach Ablauf von längstens drei Jahren im Jahresabschluss 04 aufzulösen.
  3. so ist in beiden Bilanzen die Rückstellung nach Ablauf von längstens drei Jahren im Jahresabschluss 04 aufzulösen.
  1. wenn das Dienstverhältnis schon 10 Jahre lang bestanden hat und das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren verlangt.
  2. wenn das Dienstverhältnis schon 15 Jahre lang bestanden hat.
  3. wenn das Dienstverhältnis 5 Jahre lang bestanden hat und das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 10 Jahren verlangt.
  1. muss er im Jahresabschluss 01 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausweisen.
  2. darf er keine Rückstellung bilden, weil grundsätzlich der Vermieter die gemietete Sache in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten hat.
  3. Muss der Vermieter eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden.
  1. in der Handelsbilanz mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendigen Betrag bewertet.
  2. in der Steuerbilanz wegen des Maßgeblichkeitprinzips immer mit dem in der Handelsbilanz angesetzten Betrag bewertet.
  3. in der Steuerbilanz immer eigenständig, von der Handelsbilanz unabhängig, bewertet.
  1. in beiden Bilanzen abzuzinsen.
  2. nur in der Handelsbilanz abzuzinsen.
  3. nur in der Steuerbilanz abzuzinsen.

Dozent des Vortrages Archiv 2015 - Anwendungsbeispiele für Rückstellungen

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas

Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas ist Ihr Experte für die Themen der Buchführung und Buchhaltungsorganisation. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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