Archiv2013 - Immaterielle Vermögenswerte (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Immaterielle Vermögenswerte (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten) “ von Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Internationale Rechnungslegung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fortsetzung Berechnung
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Beispiele
  • Ansatz
  • entgelt. erworbene. Imm. Vermögenw.
  • selbsterstellte Immaterielle Vermögenswerte
  • Forschung
  • Entwicklung
  • Aktivierung
  • Bewertungsbesonderheit
  • Beispiel Aktivierung Entwicklungskosten
  • Folgebewertung
  • Aktivierungs-Verbote
  • Neubewertung
  • Folgebewertung
  • Abschreibung bei fortgeführten AHK

Quiz zum Vortrag

  1. durch den Umstand, dass sie nicht materiell sind
  2. durch die Erwartung, dass dem Unternehmen durch sie künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt
  3. durch ihre Bilanzflüchtigkeit: kaum hat man sie und will sie buchen, haben sie sich auch schon wieder immaterialisiert
  4. durch ihre bilanzielle Greifbarkeit
  1. ist ein Vermögenswert, der den künftigen wirtschaftlichen Nutzen anderer erworbener Vermögenswerte darstellt, die ihrerseits aber nicht einzeln identifiziert u. getrennt angesetzt werden können
  2. kann ein Zugang zum Chinesischen Markt sein
  3. kann das Know-how der Raketen-Company auf dem Gebiet der interstellaren Kommunikation sein
  4. ist nach IFRS nicht greifbar und deshalb nicht bilanzierungsfähig
  1. sind sämtliche Kosten, die nicht eindeutig zurechenbar sind, als Forschungskosten zu behandeln
  2. können schätzungsweise Aufteilungen in Forschungs- und Entwicklungskosten vorgenommen werden, wobei hier der dicke Daumen des Leiters der F&E-Abteilung heranzuziehen ist
  3. sind sämtliche Kosten der Entwicklung zuzurechnen, denn schließlich sind sie ja angefallen
  1. ihr Nutzen für das Unternehmen nach den Kriterien des IAS 38.57 nachgewiesen wird
  2. sie angefallen sind
  3. das Management der Ansicht ist, die angefallenen Kosten würden sonst das Betriebsergebnis zu stark belasten
  4. das Management die Absicht hat, die Entwicklung später zu verkaufen
  1. nicht aktiviert, da die Mitarbeiter der Abteilung noch auf der Suche sind mit der Aussicht zu neuen Erkenntnissen zu gelangen
  2. nie aktiviert
  3. aktiviert, wenn die Mitarbeiter bei ihrer Erforschung Fortschritte erzielen konnten, die zu einem nicht unwesentlichen Nutzen geführt haben
  1. man einen Plan machen kann
  2. die Nutzungsdauer und die Abnutzungsmethode ermittelbar sind
  3. die Afa-Tabellen die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode angeben
  4. ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, das die Werthaltigkeit des immateriellen Vermögenswertes beeinträchtigt
  1. wahlweise mit den fortgeführten AHK oder dem beizulegenden Zeitwert, wenn die zusätzlichen Bedingungen erfüllt sind
  2. je nach Bedürfnis des Unternehmens in Übereinstimmung mit den IFRS
  3. immer mit den fortgeführten AHK
  4. stetig nach einer Methode
  1. anlassbedingt oder mindestens einmal jährlich überprüft hinsichtlich seiner Werthaltigkeit
  2. ggf. einer außerplanmäßigen Abschreibung unterzogen
  3. immer mit seinem Marktwert dargestellt
  4. immer mit seinem erzielbaren Betrag dargestellt
  5. analysiert auf seine Bestandteile. Wenn das Management zu viel Gewinn gemacht hat, kann es einzelne Bestandteile abschreiben und damit seinen Gewinn glätten, so dass die Investoren es nicht merken.
  1. wenn es sich um einen Firmen- und Geschäftswert handelt
  2. wenn eine außerplanmäßige Wertminderung vorliegt
  3. denn da sie nicht materiell sind, können sie auch nicht zerfallen und wertlos werden
  4. weil sie immer zum beizulegenden Zeitwert gezeigt werden
  5. weil das Management mit solchen Vermögenswerten auf Dauer Erträge erzielen möchte

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Immaterielle Vermögenswerte (Bilanzierung und Bewertung von Bilanzposten)

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kfm. Andreas Klein-Walbeck

Dipl.-Kaufmann Andreas Klein-Walbeck ist Ihr Experte für das Thema Internationale Rechnungslegung. Als Fachdozent der Steuerfachschule Endriss vermittelt er sein fundiertes Wissen in zahlreichen Seminaren.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Know-how, Prozessinnovation, Lizenzen, intellektuelles Kapital, Marktkenntnisse, Markenrechte ...

... Nutzen IAS 38.17, der dem Gegenstand zurechenbar ist, Wahrscheinlichkeit des ...

... erworbene Imm. Vermögensw. Erstbewertung: Anschaffungskosten IAS 38.24, Einzelanschaffung: ...

... - verlässliche Festlegung der Kosten, IAS 38.51, Konsequenz: ...

... mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen zu gelangen, IAS 38.8 ...

... oder beträchtlich verbesserten Materialien, Produkten etc. IAS 38.8, eine Aktivierung erfolgt ...

... 6 Voraussetzungen: technische Realisierbarkeit, Absicht der Fertigstellung ...

... 38.65, alle vorherigen Kosten sind laufender Aufwand, Verbot der Nachaktivierung IAS 38.71, Umfang: Herstellungskosten IAS 38.66-67 - direkt ...

... 2 Jahre. Abschreibung: 5 Jahre: Jahr 1: 400 T€ Entwicklungskosten, Realisierbarkeit des Projekts noch nicht sicher. Jahr 2: bis zum ...

... Ansatzkriterien über eine Machbarkeitsstudie erst am 01.10.02 vorliegt. Aktivierung der bis zum 31.12.02 anfallenden 600 T€ Entwicklungskosten. Jahr 3: ...

... (II)T€ Anfangsbestand - Zugänge - AfA - Endbestand - Jahr ...

... dürfen nicht aktiviert werden. IAS 38.63 - hier sind die Ausgaben nicht von denjenigen Ausgaben zu ...

... Wahlrecht Anschaffungskosten-Neubewertungsmodell IAS 38.74 - IAS 38.75 ...

... 38.8 - homogene Produkte werden gehandelt - generelles Vorhandensein von Käufer/Verkäufer - öffentliche Verfügbarkeit ...

... fortgeführten AHK Unterscheidung - begrenzte ND - unbegrenzte ND - planmäßige Abschreibung jährl. ...

... der „erzielbare Betrag“ mit 300 T € über dem „Buchwert “ des Testgerätes von rd. 50 T € liegt, ist keine Wertminderung (außerplanmäßige Abschreibung) vorzunehmen . Lösungshinweise: Impairment , SachAV Die Pilot-Produktionsanlage für synthetische Antriebsstoffe ist ein materieller Vermögenswert (IAS 16.6 f., F 53 ff.), der unter den Sachanlagen (IAS 1.54 (a)), z. B. als „Maschinen und technische Anlagen“ (IAS 16.37(c)) auszuweisen ist. Der erstmalige Ansatz erfolgte zum 1. Juli 01 (IAS 16.10, 20) mit den Anschaffungskosten gemäß IAS 16.15 ff. Die Folgebewertungen erfolgten gemäß 1AS 16.30 i. V. m. IAS 16.50, 55, 60, 62 zu fortgeführten Anschaffungskosten. Gemäß 1AS 16.63 i. V. m. IAS 36.2, 9 ...