Archiv2013 - Einkommensteuer: Einführung, Überblick, Grundprinzipien von Jan Heinrichs

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv2013 - Einkommensteuer: Einführung, Überblick, Grundprinzipien“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2013 - Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Übersicht
  • Persönliche Steuerpflicht
  • Sachliche Steuerpflicht
  • Ermittlung der Einkünfte
  • Einstellung von Ausgaben/Aufwendungen
  • Ermittlung der Einkünfte
  • Gliederung/Merkmale der sieben Einkunftsarten
  • Nachrangigkeit/Unterordnung der privaten Vermögenseinkünfte
  • Zufluss- Abfluss-Prinzip
  • Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • Verluste in der Einkommenssteuer
  • Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • Verluste in der Einkommenssteuer

Quiz zum Vortrag

  1. wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
  2. wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und inländische Einkünfte gem. § 49 EStG bezieht.
  1. 3 Gewinneinkunftsarten und 4 Überschusseinkunftsarten.
  2. 4 Gewinneinkunftsarten und 3 Überschusseinkunftsarten.
  3. 2 Gewinneinkunftsarten und 5 Überschusseinkunftsarten.
  1. den Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG oder die Einnahmenüberschussrechnung ge,. § 4 Abs. 3 EStG.
  2. den Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1.
  3. die Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG.
  4. durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
  1. als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen.
  2. als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
  3. als Werbungskosten zu berücksichtigen.
  4. nicht zu berücksichtigen, da sie zu den Lebenshaltungskosten gem. § 12 EStG zählen.
  1. private Veräußerungsgeschäfte innerhalb der Spekulationsfrist § 23 EStG.
  2. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gem. § 17 EStG.
  3. Veräußerung von Kapitalanlagen gem. § 20 Abs. 2 EStG.
  4. es gibt keine Ausnahmen.
  1. die Zuordnung von Vermögen bei den Gewinneinkünften der Zuordnung zu Überschusseinkünften vorrangig ist.
  2. die Zuordnung von Vermögen bei den Übersschusseinkünften der Zuordnung zu Gewinneinkünften vorrangig ist.
  3. private Vermögensgegenstände niemals Betriebsvermögen sein können.
  4. Vermögensgegenstände im Betriebsvermögen immer "steuerverhaftet" sind.
  1. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und alle Überschusseinkünfte.
  2. alle Gewinnermittlungsarten und alle Überschusseinkünfte.
  3. nur für die Überschusseinkünfte.
  4. nur für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
  1. einen Verlustrücktrag auf Antrag in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum und einen beschränkten Verlustvortrag in folgenden Veranlagungszeiträumen.
  2. einen beschränkten Verlustrücktrag in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum und einen unbeschränkten Verlustvortrag in folgende Veranlagungszeiträume.
  3. einen beschränkten Verlustrücktrag in die vorangegangenen Veranlagungszeiträume auf Antrag und einen unbeschränkten Verlustvortrag in den folgenden Veranlagungszeitraum.
  1. 1 Mio € (Ehegatten 2 Mio €) unbeschränkt, darüber hinaus nur zu 60% des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte.
  2. 1 Mio € (Ehegatten 2 Mio €) unbeschränkt, darüber hinaus nur zu 60% des verbleibenden zu versteuernden Einkommens.
  3. 1 Mio € (Ehegatten 2 Mio €) unbeschränkt, darüber hinaus nur zu 60% des zu verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte nach Abzug von Sonderausgaben und außergwöhnlichen Belastungen.

Dozent des Vortrages Archiv2013 - Einkommensteuer: Einführung, Überblick, Grundprinzipien

 Jan Heinrichs

Jan Heinrichs

Jan Heinrichs ist Partner einer Steuerberatungsgesellschaft in Köln und Dozent der Steuer-Fachschule Dr. Endriss für die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter in den Fächern Jahresabschluss und Einkommensteuer. Nach einer Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten im Familienunternehmen Heinrichs & Partner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bitburg studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt betriebswirtschaftliche Steuerlehre bei Prof. Dr. Herzig. Nach zweijähriger Praxistätigkeit als Steuerberatungsassistent wurde er im April 2013 zum Steuerberater bestellt.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG