Der Vortrag „Archiv 2021 - § 8b KStG II“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2021 - Körperschaftsteuer“.
Für die Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG muss die Beteiligung an der anderen Kapitalgesellschaft
Von dem Veräußerungsgewinn sind
Eine Teilwertabschreibung von einer GmbH auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird
Eine GmbH veräußert eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft und erzielt dabei einen Veräußerungsverlust.
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