Archiv 2014 - Einführung der Körperschaftsteuer und Berechnungsschema für Einkommensermittlung von Dipl.-Kfm. Udo Cremer

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv 2014 - Einführung der Körperschaftsteuer und Berechnungsschema für Einkommensermittlung“ von Dipl.-Kfm. Udo Cremer ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2014 - Körperschaftsteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung in die Buchführung
  • § 1 EStG
  • Kaufmannseigenschaft
  • Unterscheidung von Büchern
  • Sachverhalt

Quiz zum Vortrag

  1. Unrichtig, weil auch andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 KStG-Pflicht unterliegen
  2. Nur Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer
  1. Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt erst mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages
  2. Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt erst mit Eintragung in das Handelsregister
  1. Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (§ 2 Nr. 1 KStG)
  2. Ausländische Kapitalgesellschaften sind im Inland nie steuerpflichtig
  1. Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 6 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben und nicht nach § 5 KStG körperschaftsteuerbefreit sind
  2. Grundsätzlich unterliegt jede Körperschaft der Körperschaftsteuerpflicht
  1. Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG)
  2. Bemessungsgrundlage ist der Bilanzgewinn
  3. Bemessungsgrundlage ist der Jahresüberschuss
  1. Ein vom Kalenderjahr abweichendes WJ ist möglich
  2. das Wirtschaftsjahr ist immer mit dem Kalenderjahr identisch

Dozent des Vortrages Archiv 2014 - Einführung der Körperschaftsteuer und Berechnungsschema für Einkommensermittlung

Dipl.-Kfm. Udo Cremer

Dipl.-Kfm. Udo Cremer

Udo Cremer ist geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) und Steuerberater. Seit mehreren Jahren ist er Mitglied der Prüfungsausschüsse für Bilanzbuchhalter der IHK Emden sowie der IHK Oldenburg. Neben seiner Tätigkeit als Dozent für Steuerrecht ist Udo Cremer Lehrbeauftragter an der Hochschule Emden/Leer für Bilanzsteuerrecht und veröffentlicht seit mehreren Jahren praxisorientierte Fachbücher zu den Themen Buchführung, Kostenrechnung, Preiskalkulation, Kennzahlen, Jahresabschluss und Steuerrecht. Daneben wirkt er als Autor an zahlreichen Fachzeitschriften und Lose-Blatt-Sammlungen im Bereich der Buchhaltung und des Steuerrechts mit.

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