Der Vortrag „Archiv 2021 - § 8b KStG I“ von Jan Heinrichs ist Bestandteil des Kurses „Archiv 2021 - Körperschaftsteuer“.
Der § 8b Abs. 1 KStG kommt grds. zur Anwendung für
Die X-GmbH ist an ABC GmbH seit Jahren zu 5% beteiligt. Die X-GmbH erhält eine Gewinnausschüttung von ABC GmbH.
Die Y-GmbH ist an ADE GmbH seit Jahren zu 15% beteiligt. Die X-GmbH erhält eine Gewinnausschüttung von ABC GmbH.
Die Z-GmbH erwirbt im März des Jahres 2020 eine 16%ige Beteiligung an der G-GmbH. Im Herbst des Jahres 2020 erhält die Z-GmbH eine Gewinnausschüttung von der G-GmbH.
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