Mediation - 5 Phasen von LL.M. Gerd Ley

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Mediation - 5 Phasen“ von LL.M. Gerd Ley ist Bestandteil des Kurses „Mediation und Konfliktmanagement“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Phase 0 - Implementierungsphase
  • Vor dem ersten Setting klären
  • Die Rolle des Mediators
  • Regeln vereinbaren

Quiz zum Vortrag

  1. Da der Auftraggeber selbst keine Konfliktpartei ist, könnte es sein, dass die Parteien zur Mediation gezwungen wurden. Die Freiwilligkeit muss geprüft werden.
  2. Da es sich um eine enge Beziehung handelt, ist die Allparteilichkeit des Mediators nicht gesichert. Sie müssen beiden Parteien mitteilen, dass es sich hier um eine solche Beziehung handelt. Die Parteien können die Mediation ablehnen.
  3. Sieht sich der Mediator nicht in der Lage, die Allparteilichkeit zu gewährleisten, kann er die Mediation ablehnen.
  4. Da es sich um eine enge Beziehung handelt, müssen Sie die Mediation ablehnen, da die Allparteilichkeit sonst nicht gewährleistet ist.
  1. Konfliktarchäologie.
  2. Satisfaktionsfähigkeit.
  3. Klärung der Freiwilligkeit.
  4. Klärung der Frage, was eine Mediation überhaupt ist.
  5. Mediierbarkeit des Konflikts.
  1. Übernehme ich die Mediation oder gibt es gute Gründe, die dagegen sprechen?
  2. Kann ich es verantworten, die Konfliktparteien beim ersten Setting miteinander zu konfrontieren?
  3. Darf der Auftraggeber der Mediation beisitzen?
  4. Welche Lösung kommt den Parteien am meisten entgegen?
  1. Sie führen die Mediation ohne die oben genannte Regel durch.
  2. Sie lehnen es ab, den Konflikt unter diesen Bedingungen zu mediieren.
  3. Die Regel ist durch das Mediationsgesetz vorgegeben und tritt auch gegen den Willen der Parteien in Kraft.
  4. Als Herr des Verfahrens steht es in der Macht des Mediators, Regeln zu erzwingen, die für den Prozess notwendig sind.

Dozent des Vortrages Mediation - 5 Phasen

LL.M. Gerd  Ley

LL.M. Gerd Ley

Gerd Ley, LL M. (Oec.), Dipl.-Verwaltungswirt, studierte Verwaltungswissenschaften an der FHSöV NW und Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Saarbrücken (Schwerpunkte Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht). Er war 10 Jahre als ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht tätig und verfügt über mehrjährige forensische Erfahrung in der Vertretung vor dem Arbeitsgericht als Arbeitgeber und Vertreter von Arbeitnehmern (für eine Gewerkschaft). Gerd Ley war 6 Jahre als Dozent an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Köln und 12 Jahre als Dozent an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie tätig.

Er ist als freier Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei tätig, Referent und Berater für arbeitsrechtliche Fragen für KMU und IHK, sowie Personal- und Compliance-Berater für KMU (Schwerpunkt Arbeitsrecht, Arbeitsstrafrecht).

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