Vollstreckung aus Prozessvergleich, § 794 ZPO

Vollstreckung aus Prozessvergleich, § 794 ZPO

Das Zwangsvollstreckungsrecht erfreut sich bei Examenskandidaten in der Regel keiner großen Beliebtheit, weshalb oftmals auf Lücke gelernt wird. Dies rächt sich spätestens während der Zivilrechtsstation im Referendariat. Deshalb lohnt es sich, sich schon während der Vorbereitung auf das 1. Examen einmal überblicksartig mit dem Zwangsvollstreckungsrecht auseinanderzusetzen. Nachfolgender Beitrag liefert einen Überblick zur Vollstreckung aus Prozessvergleich, § 794 ZPO.
Vollstreckung aus Prozessvergleich
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

·

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Kurs zum Zwangsvollstreckungsrecht lernen Sie wichtigsten Themen zum Vollstreckungsverfahren kennen.

I. Hintergrund: Das Vollstreckungsverfahren und seine Titel

Das Zivilprozessrecht unterscheidet zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren. Während im Erkenntnisverfahren ein Gericht im Rahmen eines Zivilprozesses darüber entscheidet, ob dem Kläger sein Klagebegehren (beispielsweise ein Anspruch auf Schadensersatzzahlung) zusteht, regelt das Zwangsvollstreckungsverfahren die Vollstreckung des im Erkenntnisverfahren ergangenen Titels (Urteil, Vergleich).

Geregelt ist das Zwangsvollstreckungsverfahren im 8. Buch der ZPO (§§ 704-945b ZPO).

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Im Zwangsvollstreckungsverfahren spricht man nicht mehr von Kläger und Beklagtem, sondern von Gläubiger und Schuldner, vgl. §§ 710, 712 ZPO.

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Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nicht selbst betreiben, sondern muss staatliche Hilfe durch die Vollstreckungsorgane in Anspruch nehmen (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht).

Diese werden nur tätig, wenn die Grundvoraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung vorliegen:

  1. Antrag
  2. Titel
  3. Klausel
  4. Zustellung

Das Zwangsvollstreckungsrecht kennt dabei verschiedene Arten von Vollstreckungstiteln. Der wohl häufigste ist das Endurteil, § 704 ZPO. Daneben werden in § 794 ZPO zahlreiche weitere Vollstreckungstitel aufgezählt. Für Studenten ist neben dem Endurteil vor allem der Prozessvergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) relevant.

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II. Vollstreckung aus Prozessvergleich, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Eine Vollstreckung aus Prozessvergleich wird nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

1. Vollstreckungsantrag

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist Antragsverfahren, vgl. §§ 753, 754 ZPO. Es wird nicht von Amts wegen vollstreckt. Die Vollstreckungsorgane werden tätig, wenn ein wirksamer Antrag des Gläubigers erfolgt.

2. Vollstreckungstitel

Weiterhin muss ein Prozessvergleich als tauglicher Vollstreckungstitel vorliegen, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Der Prozessvergleich muss insbesondere wirksam sein. Dabei ist zu beachten, dass der Prozessvergleich aus zwei Verträgen besteht:

  • zum einen ein Prozessvertrag, durch den die prozessuale Situation verändert wird,
  • zum anderen in der Regel auch ein materiell-rechtlicher Vertrag nach § 779 BGB, durch den die Parteien ihre Rechtsbeziehungen (in Bezug auf den Streitgegenstand) regeln.

Nach der von der herrschender Meinung vertretenen Theorie der Doppelnatur liegen dabei zwar zwei getrennte Verträge vor, diese sind aber untrennbar miteinander verbunden und wirken in verschiedener Weise aufeinander ein.

Liegt nun ein Fehler im prozessualen Vertrag des Prozessvergleichs vor, so entfällt die prozessuale Wirkung des Vergleiches, sodass der Prozess durch den Vergleich nicht beendet wird. In der Folge entfällt aber auch die Vollstreckbarkeit des Prozessvergleichs.

Liegt ein Fehler im materiellen Vertrag vor, so bewirkt dieser nach herrschender Meinung grundsätzlich auch die Nichtigkeit des prozessualen Vertrages. Insbesondere entfällt die Prozessbeendigung. Auch bei Vorliegen eines materiellen Fehlers im Prozessvergleich fehlt es daher mangels Beendigung des Prozesses an der Vollstreckbarkeit.

Damit ein Prozessvergleich einen Vollstreckungstitel darstellt ist es daher Voraussetzung, dass der Prozessvergleich sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich wirksam ist.

3. Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel ist der amtliche Vermerk der Vollstreckbarkeit des Titels auf dem Titel, §§ 724 , 725 ZPO. Es muss daher auf dem Prozessvergleich vermerkt sein, dass er vollstreckbar ist.

4. Zustellung

Schließlich darf die Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn dem Vollstreckungsschuldner der Vollstreckungstitel (also der Prozessvergleich) bereits zugestellt wurde oder jedenfalls gleichzeitig mit Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt wird, §§ 795, 750 ZPO. Dieses Erfordernis dient dem Schutz des Vollstreckungsschuldners. Zum einen erfolgt so eine letzte Warnung, zum anderen hat der Schuldner dadurch auch die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung nachzuprüfen.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.