Die kommunalen Träger

Die kommunalen Träger

Während des Studiums dreht sich im Kommunalrecht vieles um die Gemeinde. Doch hast du dich schon einmal mit den unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene genauer beschäftigt? Oder weißt du, welche Formen der Gemeindeverbände es gibt? Unser Beitrag vermittelt einen guten Einstieg in die Thematik.
kommunale träger
Lecturio Redaktion

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18.01.2024

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Inhalt

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I. Die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene

Geht es um die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene, kann man zwischen Arbeitsgemeinschaften, Zweckverbänden und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen unterscheiden.

1. Arbeitsgemeinschaften

Mithilfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages kann eine kommunale Arbeitsgemeinschaft geschaffen werden. Eine Übertragung öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Befugnisse auf diese ist allerdings nicht möglich. Genauso ist sie nicht in der Lage, bindende Beschlüsse zu verabschieden. Demnach handelt es sich um eine lose Form der Zusammenarbeit.

2. Zweckverbände

Ein Zweckverband ist dagegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Organe sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

Der Zweckverband entsteht ebenfalls auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 54 S. 1 VwVfG. Beteiligt sind Gemeinden, Kreise und unter Umständen auch privatwirtschaftliche Akteure. Aus dem Gründungsvertrag geht die Satzung des Zweckverbandes hervor, wenn die Organe seiner Mitglieder zugestimmt haben. Zusätzlich ist noch die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich.

Anstelle der Mitgliedskommunen erlässt der Zweckverband Verwaltungsakte und Satzungen. Die Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 II kommt ihm jedoch nicht zugute.

3. Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist keine Institution. Sie wird aber auch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 54 S. 1 VwVfG geschlossen. Die Vereinbarung kann zum einen dadurch gekennzeichnet sein, dass einem der Beteiligten die Zuständigkeit für Aufgaben anderer Beteiligter übertragen wird. Dies wird als delegierende Vereinbarung bezeichnet. Ist dagegen vorgesehen, dass ein Beteiligter die Durchführung dieser Aufgaben für die anderen übernimmt, spricht man von einer mandatierenden Vereinbarung.

II. Die Gemeindeverbände

Von den genannten Formen der Zusammenarbeit sind die Gemeindeverbände abzugrenzen.

1. Die Gesamtgemeinde

In vielen Bundesländern ist die Einrichtung sogenannter Gesamtgemeinden vorgesehen. Aufgaben werden ihnen über das Landesrecht bzw. die beteiligten Gemeinden übertragen. Mit der Gesamtgemeinde wird das Ziel verfolgt, den Bestand kleiner Gemeinden zu sichern, aber dennoch die ordnungsgemäße Bewältigung vielschichtiger Aufgaben zu gewährleisten. Ihr selbst kommt dabei nicht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 II GG zugute, sondern nur den ihr angehörenden Gemeinden.

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Konzepte der Gesamtgemeinde. In Baden-Württemberg und Hessen existiert beispielsweise der Gemeindeverwaltungsverband, in Mecklenburg-Vorpommern das Amt und in Thüringen die Verwaltungsgemeinschaft.

2. Höhere Kommunalverbände

Die höheren Kommunalverbände erfordern eine spezialgesetzliche Grundlage. Sie übernehmen beispielsweise Aufgaben im kulturellen oder im sozialen Bereich. Ein wichtiges Beispiel ist der Landschaftsverband Rheinland.

3. Die Landkreise

Die Landkreise sind in den Landkreisordnungen der Bundesländer geregelt. Sie sind Gebietskörperschaften und damit juristische Personen des öffentlichen Rechts. Somit können sie Träger von Rechten und Pflichten sein.

Auch den Landkreisen kommt (ebenso wie den Gemeinden) eine Selbstverwaltungsgarantie zu. Dies ergibt sich aus Art. 28 II 2 GG:

Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.

Diese Garantie ist aber insgesamt nicht so weitreichend wie diejenige der Gemeinden, da sie nur innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereiches des Kreises und nach den gesetzlichen Vorgaben besteht. Der Inhalt der Selbstverwaltungsgarantie lässt sich aber in eine Rechtssubjektsgarantie und eine institutionelle Garantie aufspalten.

Mit der Rechtssubjektsgarantie ist gemeint, dass die Institution Landkreis als solche nicht abgeschafft werden darf. Dies ergibt sich aus Art. 28 I 2 GG, wonach das Volk in den Kreisen eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Die Landkreise werden also als Gemeindeverbände im Sinne des Art. 28 II 2 GG betrachtet. Dies lässt aber die Möglichkeit unberührt, einzelne Landkreise abzuschaffen oder generell die Institution Landkreis anders auszugestalten.

Die institutionelle Garantie meint, dass die Landkreise die ihnen zugeschriebenen Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen können. Zu beachten ist dabei allerdings, dass es keine bestimmten Aufgaben gibt, die von vornherein den Landkreisen zugewiesen sind. Wird ihnen also eine solche entzogen, können sie sich dagegen nicht einfach mit der Behauptung wehren, dass sie in ihrem Recht auf Selbstverwaltung betroffen sind. Stattdessen gewährleistet die institutionelle Garantie nur, dass den Kreisen ein gewisses Maß an Aufgaben zugewiesen wird.

Der Landkreis verfügt außerdem über mehrere Organe:

a) Kreistag und Kreisausschuss

Die Einwohner der Gemeinden, die zum Landkreis gehören, wählen den Kreistag. Er trifft die wesentlichen Entscheidungen für den Kreis und bestimmt die Leitlinien der Kreisverwaltung, sofern keine entgegenstehende gesetzliche Zuweisung besteht. Zugunsten des Kreistages besteht eine Kompetenzvermutung.

In zahlreichen Bundesländern existiert zusätzlich der sogenannte Kreisausschuss, der aus dem Kreistag heraus gewählt wird. Seine Position variiert von Bundesland zu Bundesland. So steht er teilweise gleichberechtigt neben dem Kreistag, andernorts ist er nur ein Ausschuss desselben.

b) Landrat

Der Landrat ist der Leiter der Kreisverwaltung. Mit Ausnahme einiger weniger Bundesländer wird er durch Direktwahl gewählt.

Den Landkreisen kommen unterschiedliche Aufgaben zu, wobei beispielsweise in Baden-Württemberg zwischen originären Kreisaufgaben sowie Ausgleichs- und Ergänzungsaufgaben unterschieden wird.

Die originären Kreisaufgaben beziehen sich auf Sachverhalte, die für die Arbeit und den Fortbestand des Kreises essentiell sind. Ein Beispiel ist die Verwaltung der finanziellen Mittel.

Ergänzungsaufgaben übernehmen die  Kreise dort, wo einzelne Gemeinden nicht im Stande sind, das Verlangte zu leisten. Ausgleichsaufgaben betreffen dagegen den Fall, dass der Landkreis zugunsten schwächerer Gemeinden tätig wird. Dies dient der Gewährleistung der Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse. Dabei ist zu beachten, dass die Ausgleichs- und Ergänzungsaufgaben nach wie vor in den Kompetenzbereich der Gemeinde fallen.

Ist nicht klar, ob eine Aufgabe der Gemeinde oder dem Kreis obliegt, kann darüber auf Grundlage der Kosten bzw. des Schwerpunktes entschieden werden. Ist auch danach keine Entscheidung möglich, ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig (Art. 28 II 1 GG).

Daneben kann man bei den Aufgaben der Landkreise unterscheiden zwischen Selbstverwaltungsaufgaben, weisungsfreien Aufgaben bzw. Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf der einen und Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises bzw. Weisungsaufgaben auf der anderen Seite.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.