Die fehlerhafte Gesellschaft

Die fehlerhafte Gesellschaft

Die Unwirksamkeitsregeln sind im Gesellschaftsrecht modifiziert. Ist die Gesellschaft in Vollzug gesetzt und Gesellschaftsschulden bereits begründet, aber ein Fehler in der Gründung der Gesellschaft unterlaufen, stellt sich die Frage, ob sich an der Haftung etwas ändert. Für dieses Problem hat die Rechtsprechung die sogenannte fehlerhafte Gesellschaft entwickelt. Da diese gesetzlich nicht geregelt ist, stellt sie ein beliebtes Prüfungsthema im ersten Staatsexamen dar.
Fehlerhafte Gesellschaft
Lecturio Redaktion

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31.01.2024

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Inhalt

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I. Die fehlerhafte Gesellschaft

Die fehlerhafte Gesellschaft dient der Abwicklung unwirksamer Verträge über die Gründung einer Gesellschaft. Aus praktischen bzw. tatsächlichen Gründen scheidet eine Rückabwicklung aller Leistungen regelmäßig aus.

Ein Gesellschaftsvertrag gem. § 705 BGB kommt nach den allgemeinen Regeln zum Vertragsschluss gem. §§ 145 ff. BGB zustande. Es gelten daher auch die üblichen Unwirksamkeitsgründe gem. §§ 104 ff., 119 ff., 125, 155, 181 BGB. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt nach Innvollzugsetzung der Gesellschaft die Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages heraus, würde nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich eine Rückabwicklung nach §§ 812 ff. BGB in Frage kommen. Eine ex-tunc-Nichtigkeit wirft jedoch nicht abzusehende Rückabwicklungsproblematiken auf, sowohl zwischen den Gesellschaftern als auch im Verhältnis zu Dritten.

Daher hat die Rechtsprechung die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft“ entwickelt (BGH NJW 1992, 1501), wonach Unwirksamkeitsgründe lediglich ex-nunc wirken.

Bei Kapitalgesellschaften stellt sich das Problem meist nicht, da hier bspw. gem. § 275 AktG erst die Klage zur Nichtigkeit führt. I.d.R. finden die Regeln zur fehlerhaften Gesellschaft also in Personengesellschaften Anwendung. Ähnliches gilt im Arbeitsrecht beim in Vollzug gesetzten „fehlerhaften“ bzw. „faktischen“ Arbeitsverhältnis.

Schaubild fehlerhafte Gesellschaft
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II. Prüfungsschema: fehlerhafte Gesellschaft

Bezüglich der Prüfung einer fehlerhaften Gesellschaft, kann sich an folgendem Schema orientiert werden:

  1. Abschluss eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrages
  2. Invollzugsetzung des Gesellschaftsvertrages
  3. Keine entgegenstehenden Individual- oder Allgemeininteressen
  4. Rechtsfolgen der fehlerhaften Gesellschaft

1. Abschluss eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrages

Die erste Voraussetzung für die Anwendung der fehlerhaften Gesellschaft ist der Abschluss eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrags. Hier gelten die allgemeinen Regeln gem. §§ 145 ff. BGB. An dieser Stelle werden in der Klausur gerne kleinere Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB eingebaut.

Der Fehler kann in der Unwirksamkeit oder auch Anfechtbarkeit des Vertrags liegen. Die Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft finden auch Anwendung bei der fehlerhaften Änderung eines bereits bestehenden Vertrages, bspw. bei fehlerhaftem Ein- oder Austritt eines Gesellschafters.

2. Invollzugsetzung des Gesellschaftsvertrags

Zudem muss der Gesellschaftsvertrag in Vollzug gesetzt worden sein. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Gesellschaft Rechtsbeziehungen zu Dritten aufgenommen hat.

Ist noch keine Tätigkeit nach Außen hin erkennbar, so liegt eine Invollzugsetzung dennoch bereits vor, wenn die Gesellschafter ein Gesamthandsvermögen gebildet oder Beschlüsse auf Grund des Gesellschaftsvertrags gefasst haben.

3. Keine entgegenstehenden Individual- oder Allgemeininteressen

Die Regeln finden keine Anwendung bei überwiegenden Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter schutzwürdiger Personen, insbesondere bei Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB oder wenn der Gesellschafter sich nur durch arglistige Täuschung oder Drohung beteiligt.

Ausnahmen fehlerhafte Gesellschaft
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4. Rechtsfolge der fehlerhaften Gesellschaft

Für die Vergangenheit wird die fehlerhafte Gesellschaft bis zur Geltendmachung des Fehlers als wirksam betrachtet.

Die fehlerhafte Gesellschaft erlischt wie jede andere Gesellschaft erst mit Auseinandersetzung und Vollbeendigung. Sie kann bis zu diesem Zeitpunkt weitere Rechte und Pflichten im Außenverhältnis erwerben (§ 128 HGB gilt analog), sowie im Innenverhältnis alle vertraglichen Abmachungen über Beitragspflicht, Gewinn- und Verlustbeteiligung. Das Gesellschaftsrecht, insbesondere die Auseinandersetzungsregeln, §§ 731 ff. BGB, gelten weiter.

In Bezug auf das Vermögen der fehlerhaften Gesellschaft ist sie auch insolvenzfähig, sobald sie in Vollzug gesetzt wurde.

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Quellen

  • Hüffer, Gesllschaftsrecht, 5. Auflage, 1998.
  • Kliebisch, Die Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft beim Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts – Gesellschaftsrecht versus Verbraucherschutz, ZJS 2010, 10 ff.
  • OLG Stuttgart ZIP (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht), 692 ff., 697.

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Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

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Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.