Der unmittelbare Besitz, § 854 BGB

Der unmittelbare Besitz, § 854 BGB

Auch wenn das Eigentum und der Besitz an einer Sache häufig zusammenfallen, sind sie von ihrem Wesen her sehr unterschiedlich. Während es sich beim Eigentum um ein absolutes Recht an einer Sache handelt, bezieht sich der Besitz auf einen tatsächlichen Zustand. Da in einem anderen Beitrag bereits die verschiedenen Formen und Funktionen des Besitzes näher beleuchtet wurde, geht es heute um den unmittelbaren Besitz im Speziellen.
unmittelbarer besitz
Lecturio Redaktion

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05.02.2024

Inhalt

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I. unmittelbarer Besitz, § 854 Abs. 1 BGB

In § 854 Abs. 1 BGB heißt es:

Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Er kann sowohl an beweglichen als auch an unbeweglichen Sachen bestehen. Gemäß § 90 BGB handelt es sich bei Sachen um körperliche Gegenstände. Zu beachten ist jedoch, dass es keinen Besitz an einer Sachgesamtheit geben kann. Stattdessen muss im Hinblick auf ihre einzelnen Bestandteile separat geprüft werden, ob ein Besitz vorliegt.

Definition: Objektiv erfordert der Besitz die tatsächliche Sachherrschaft, subjektiv muss außerdem ein Besitzwille vorliegen.

Ob überhaupt ein Recht zum Besitz besteht, ist dagegen erst einmal unerheblich.

unmittelbarer Besitz
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II. Der Erwerb des unmittelbaren Besitzes

Der unmittelbare Besitz kann auf zwei verschiedene Arten erworben werden:

  • Durch die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft (§ 854 Abs. 1 BGB) durch den Erwerber bzw. seinen Besitzdiener gemäß § 855 BGB;
  • Durch eine Einigung gemäß § 854 Abs. 2 BGB.

Beim Erwerb des unmittelbaren Besitzes kann man darüber hinaus danach unterscheiden, ob dieser einseitig stattfindet (originärer Besitzerwerb) oder ob der bisherige Besitzer hieran beteiligt ist (derivativer Besitzerwerb).

Beispiel eines originären Besitzerwerbs: A stiehlt der B in einem Café die Handtasche.
Beispiel eines derivativen Besitzerwerbs: A will B sein Auto verkaufen. Sie einigen sich hinsichtlich der Übereignung und A übergibt B das Auto.

1. Der Besitzerwerb gemäß § 854 Abs. 1 BGB

Der Besitzerwerb gemäß § 854 Abs. 1 BGB hat drei Voraussetzungen:

  • die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft durch den neuen Besitzer;
  • die Aufgabe der tatsächlichen Gewalt durch den Vorbesitzer;
  • ein objektiv erkennbarer Wille zum Besitzerwerb durch den neuen Besitzer.

Definition: Die tatsächliche Sachherrschaft erfordert, dass eine räumliche Beziehung zu der Sache dergestalt besteht, dass eine Einwirkung auf sie jederzeit möglich ist.

Ist in der konkreten Situation nicht eindeutig klar, wem die Sachherrschaft zugeordnet werden kann, muss nach der Verkehrsanschauung entschieden werden. Daneben muss die Sachherrschaft auch von einer gewissen Dauer sein. Einige Sekunden genügen nicht.

Beispiel: A und B laufen im Regen auf der Straße. B trägt einen Schirm. Als er sich den Schuh zubinden will, gibt er ihn kurz dem A. Anschließend nimmt er ihn wieder an sich. Hier hat A keinen Besitz an dem Schirm erlangt.

Für den Erwerb des unmittelbaren Besitzes genügt es außerdem, wenn der Besitzdiener die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache erlangt.

Definition: Nach § 855 BGB ist derjenige Besitzdiener, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen Anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft bzw. in einem ähnlichen Verhältnis ausübt, infolge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat. Er ist dabei selbst kein Besitzer.

Das Erfordernis eines Besitzbegründungswillens geht zwar nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervor, wird jedoch von der herrschenden Meinung verlangt, da ohne einen solchen auch nicht die Ausübung der Herrschaft über eine Sache möglich sei.

Für den Besitzbegründungswillen ist keine Geschäftsfähigkeit erforderlich. Stattdessen ist ein natürlicher Wille ausreichend, den auch ein Geschäftsunfähiger haben kann.

Hinzukommend muss der Besitzbegründungswille objektiv erkennbar sein.

Definition: Dies ist etwa der Fall, wenn die Sache in Gebrauch genommen wird. Wichtig ist aber, dass auch ein genereller Besitzwille ausreicht, wenn es um Gegenstände geht, die sich in einem Raum des Betroffenen befinden.

Beispiel: Hobby-Bastler H hat den Besitz an allen Dingen, die sich in seiner Garage befinden, auch wenn er etwa seinen Schraubenschlüssel gerade verlegt hat.

2. Der Besitzerwerb gemäß § 854 Abs. 2 BGB

Gemäß § 854 Abs. 2 BGB genügt die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

Beispiel: A verbringt einige Tage bei ihrer Schwester B. Als sie nach Hause fährt, lässt sie ihr Lieblingskleid bei ihr liegen. B schreibt A eine SMS und fragt, ob sie es sich für eine Feier am nächsten Samstag ausleihen kann. A bejaht dies. Weil sich das Kleid in ihrer Wohnung befand, konnte B bereits vor dem Telefonat mit A die Gewalt über es ausüben. Somit war die Einigung mit A für den Besitzübergang ausreichend.

Dabei muss beachtet werden, dass die Einigung gemäß § 854 Abs. 2 BGB nach herrschender Meinung ein Rechtsgeschäft darstellt. Sie erfordert demnach Geschäftsfähigkeit.

3. Der Besitzerwerb gemäß § 857 BGB

Als dritte Möglichkeit kann der Erbe den unmittelbaren Besitz gemäß § 857 BGB erwerben. Dieser geht bei Eintritt des Erbfalls einfach auf ihn über.

III. Der Verlust des unmittelbaren Besitzes, § 856 BGB

Die Beendigung des unmittelbaren Besitzes ergibt sich aus § 856 BGB. Nach § 856 Abs. 1 BGB wird der Besitz dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.

Zu beachten ist dabei § 856 Abs. 2 BGB. Hiernach wird der Besitz nicht durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt beendigt.

Vertiefungsvideo von RA Mario Kraatz: Übersicht Besitz & Besitzformen (§§ 854 ff. BGB)

Quellen

  • Brehm, Wolfgang/Berger, Christian, Sachenrecht, 3. Aufl., Tübingen 2014.
  • Vieweg, Klaus/Werner, Almuth: Sachenrecht, 6. Aufl., München 2013.
  • Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 28. Aufl., München 2013.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.