Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG

Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich, Art. 10 Abs. 1 GG. Das Grundrecht der Kommunikation und Nachrichtenübermittlung erlangt insbesondere aufgrund neuer Technologien hohe Examensrelevanz. In solchen Fällen wird juristische Kreativität und eine saubere Argumentation des Bearbeiters gefragt sein. Was genau unter den Begriffen in Art. 10 GG zu verstehen ist und wie genau das Grundrecht zu prüfen ist, erläutert dieser Beitrag.
art-10-gg
Lecturio Redaktion

·

04.01.2024

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten

I. Schutzbereich

1. persönlicher Schutzbereich

Träger des Grundrechts sind natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts.

Die betreffende Person tritt als Absender eines Briefes oder Teilnehmer in einer Fernmelde- oder Postkommunikation auf.

Tipp: Keine Lust zu Lesen? Dann empfehlen wir dieses Video zu Art. 10 GG.

2. sachlicher Schutzbereich

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis dienen demselben Ziel, nämlich dem Schutz der vertraulichen Fernkommunikation. Dennoch sind sie als drei zu unterscheidende Grundrechtsgarantien, d. h. als eigenständige Grundrechte zu verstehen.

Nach h.M. schützt das Briefgeheimnis den Briefverkehr abseits des Postbereichs, unterdessen das Postgeheimnis den postalischen Bereich zwischen Einlieferung bei der Post und Ablieferung an den Empfänger berührt.

Definition: Im Falle des Briefgeheimnisses sind Briefe als Instrument der körperlichen Übermittlung individueller Kommunikation geschützt.

Definition: Das Postgeheimnis gewährleistet die Vertraulichkeit aller durch Einrichtungen der Post abzuwickelnde Transport- und Kommunikationsvorgänge, wobei deren Verschlossenheit unerheblich ist.

Geschützt werden neben Briefen auch Päckchen, Postwurfsendungen, Warensendungen und Postkarten.

Definition: Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung individueller Kommunikation mit Hilfe des Fernmeldeverkehrs.

Als neue Medien kommen Telefax, E-Mails, SMS und WhatsApp Nachrichten in Betracht, wobei jeweils genau zu fragen ist, ob es sich um individuelle Kommunikation oder gerade Verbreitung an eine unbestimmte Zahl von Empfängern handelt. Im zweiten Fall ist Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG anwendbar.


Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

II. Eingriff

Definition: Ein Eingriff in Art. 10 GG liegt vor, sobald ein grundrechtsgebundener Dritter den Inhalt der Kommunikation liest bzw. mithört. 

Folglich, wenn sich staatliche Stellen vom Inhalt der geschützten Kommunikation Kenntnis verschaffen, wobei auch das Erspähen bestimmter einzelner Daten ausreicht. Hingegen stellt die Sammlung oder Bearbeitung von Daten insoweit keinen Eingriff dar, als sie zur Organisation des Post- bzw. Fernmeldebetriebs unabdingbar ist.

Kein Eingriff in Art. 10 GG liegt dagegen bei sog. Lauschangriffen vor, soweit das gewöhnlich gesprochene Wort abgehört wird. Diese beurteilen sich nach Art. 13 GG. Gleiches gilt in den sog. Mithörfällen, in denen mittels Zweithörer das Gespräch am Ende der einen Leitung abgehört wird.

Zudem ist zu beachten, dass der Eingriff durch Einwilligung entfallen bzw. legitimiert werden kann.

III. Rechtfertigung

Art. 10 Abs. 2 GG enthält einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt:

Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.


Bild von Schranken, die das Wort "Schranken" einrahmen
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Der zweite Satz des zweiten Absatzes begründet die Handhabe, dass dem Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen Überwachungs- und Abhörmaßnahmen nicht ausgerichtet werden. Dessen Verfassungsmäßigkeit war bei seiner Eröffnung 1968 sehr umstritten, wurde aber vom BVerfG beglaubigt.

Das heißt, dass im Rahmen der Schranken immer geprüft werden muss, dass die in Art. 10 Abs. 2 GG genannten Voraussetzungen vorliegen.

Achtung: Das Zitiergebot ist zu beachten.

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

  • Aktuell, klausurorientiert und fallbezogen
  • Überall verfügbar
  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

Artikelempfehlungen

Die verfassungsrechtliche Sicherung der Wohnung ist in der Praxis von großer Bedeutung und erfreut sich zudem ungebrochener Brisanz in dem ...
Das Freizügigkeitsrecht ist eines der ältesten Menschenrechte überhaupt und wurde längst in der englischen Magna Charta Libertatum von 1215 erwähnt. ...
Art. 12 GG schützt den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen in die Berufsfreiheit. Dies ist eines der wichtigsten deutschen Grundrechte. Um ...

Bessere Noten in Klausuren und Staatsexamina

Mit Lecturio flexibel auf Klausuren und Staatsexamen vorbereiten
– überall und jederzeit

Du bist bereits registriert?  Login

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.