Der Vortrag „GOÄ - Abrechnung von Verbänden, Sachkosten, Briefen und Gutachten“ von Birgit Kadasch-Drenhaus ist Bestandteil des Kurses „Archiv - GOÄ - Die Gebührenordnung für Ärzte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Abrechnungskombination zur Ziffer 200 ist korrekt?
Welche Aussage zur Ziffer 209 ist nicht korrekt?
In welchem Paragraphen der GOÄ ist der Ersatz von Auslagen geregelt?
Welche Auslage darf berechnet werden?
Welche Auslage darf nicht berechnet werden?
Ab welchem Betrag der einzelnen Auslage muss eine Rechnung bzw. Nachweis zur Rechnung eingereicht werden?
Die Ziffern 70; 76; 77 und 78 dürfen bis zum Schwellenwert 2,3 und einer maximalen Steigerung von...
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... Verbände einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke, auch als Schlauchverbände Verbände einer Extremität ...
... zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion ...
... Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden •1. Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die ...
... 3.Desinfektions- und Reinigungsmittel, 4.Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung ...
... Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie ...
... Werden aus demselben Körpermaterial sowohl in einer Laborgemeinschaft als auch von einem Laborarzt Leistungen aus den Abschnitten M oder N ausgeführt, so kann der Laborarzt bei Benutzung desselben Transportweges Versandkosten nicht berechnen ...
... innerhalb einer Laborgemeinschaft oder innerhalb •eines Krankenhausgeländes •Laborgemeinschaften ...
... gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand ...