Chemische, physikalische und biologische Belastung von Dr. med. Gerd Enderle

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Über den Vortrag

Den Einstieg dieses Vortrags bilden die Grundlagen der Arbeitstoxikologie, die Gefährdungsbeurteilung und die Prävention beim Umgang mit beruflichen Gefahrstoffen. Dann werden Berufskrankheiten durch Lösungsmittel, Pestizide, Metalle, Erstickungsgase, etc. vorgestellt. Thema sind auch die physikalischen Noxen (Vibrationen, Lärm, Kälte, Hitze). Biologische Noxen werden in Vortrag 6 näher thematisiert.

Der Vortrag „Chemische, physikalische und biologische Belastung“ von Dr. med. Gerd Enderle ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsmedizin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Chemische Belastungen (Gefahrstoffe)
  • Physikalische Belastungen
  • Biologische Belastungen (Infektionsrisiken)

Quiz zum Vortrag

  1. Organosphosphate: Atropin (Ausfällung der Organophosphate als unlöslicher Komplex)
  2. Cyanide: 4-DMAP (Methämoglobinbildung)
  3. Flusssäure: Calciumgluconat (Ausfällung des Fluorid-Ions als Calciumfluorid).
  4. Kohlenmonoxid: Sauerstoff (Verdrängung des Kohlenmonoxids vom Hämoglobin)
  5. Methanol oder Ethylenglykol: Ethanol (kompetitive Enzymhemmung)
  1. höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft am Arbeitsplatz, die im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt.
  2. höchste jemals beobachtete Konzentration eines bestimmten Gefahrstoffes an einem Arbeitsplatz.
  3. höchste tarifvertraglich erlaubte Konzentration eines Gefahrstoffes am Arbeitsplatz.
  4. höchste Konzentration eines Gefahrstoffes am Arbeitsplatz, die noch ohne Vollschutzanzug (Atemschutz – Isoliergerät) akzeptiert werden kann.
  5. höchste zulässige Konzentration eines Gefahrenstoffes am Arbeitsplatz, der als hochgradig kanzerogen eingestuft ist.
  1. Der Biomonitoring-Referenzwert orientiert sich am 50. Perzentil der Allgemeinbevölkerung (die beruflich nicht belastet ist).
  2. Biomonitoring ist der Messung in Luft überlegen: bei Hautresorption, inhomogener Exposition, verstärkter Atmung oder Metabolismus-Besonderheiten.
  3. Der Biomonitoring-Grenzwert heißt BAT (Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert).
  4. Biomonitoring kann z.B. Belastungs- oder Beanspruchungsmonitoring sein.
  5. In Deutschland ist Biomonitoring Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung.
  1. Hydrolyse und Hydratisierung gehört zum Phase-I-Metabolismus.
  2. Hydrophile Eigenschaften begünstigen die Inkorporation.
  3. Lipophile Eigenschaften begünstigen die Ausscheidung.
  4. Oxidation und Reduktion gehört zum Phase-II-Metabolismus.
  5. Metabolite sind pharmakologisch inaktiv.
  1. Polare Verbindungen werden in der Leber oxidiert, dadurch werden sie fettlöslich und besser ausscheidbar.
  2. Fettlösliche Substanzen werden gut über die Haut resorbiert.
  3. Fettlösliche Substanzen reichern sich im ZNS an.
  4. Wasserlösliche Substanzen reichern sich in den Erythrozyten an.
  5. Wasserlösliche Substanzen werden leicht über die Niere ausgeschieden.
  1. Toxikodynamik beschreibt die Gesamtheit aller Prozesse, denen ein Giftstoff im Körper unterliegt.
  2. CO, H2S, HCN bewirken eine Asphyxie.
  3. Lipophile Lösemittel können Pränarkose/Narkose bewirken.
  4. Schwermetalle binden an Sulfhydryl-Gruppen in Enzymen und schädigen diese.
  5. Kleine Unterschiede in der Strukturformel können große Unterschiede in der Toxizität ausmachen.
  1. NOAEL (No observed adverse effect level)
  2. LOAEL (Lowest observed effect level)
  3. MTD (Maximal verträgliche Dosis)
  4. LD50 (Mittlere Letaldosis)
  5. ED50 (Mittlere Effektivdosis)
  1. Der Poisoning Severity Score (PSS) kann Werte zwischen 0 und 5 annehmen.
  2. Als Einteilung zu Schwere der Gesundheitsstörung bei Vergiftungen dient der Poisoning Severity Score (PSS).
  3. Wissenschaftliche Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz werden jährlich von der Senatskommission der BFG veröffentlicht.
  4. MAK ist die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz.
  5. Biomonitoring ist die Messung des Gefahrstoffes nicht in Luft, sondern in Blut, Urin...
  1. Schwermetalle – Calciumgluconat
  2. Cyanid – 4-DMAP
  3. Organophosphate – Atropin
  4. Kohlenmonoxid – Sauerstoff
  5. Methanol – Ethanol
  1. Staub, der keine spezifischen Einzelstoffe enthält, muss arbeitshygienisch nicht begrenzt werden.
  2. A-Staub entspricht dem alveolärgängigen Staubanteil.
  3. E-Staub entspricht dem einatembaren Staubanteil.
  4. Der wissenschaftliche Staubgrenzwert ist niedriger angesetzt als der gesetzliche Grenzwerte.
  5. Bei den Staubgrenzwerten unterscheidet man zwischen MAK und AGW.
  1. Präventiv sollte Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege angewendet werden.
  2. Sind vor allem in der Lebensmittelindustrie in Gebrauch.
  3. Hauptsächlich werden durch KSS Organschäden an Leber und Nieren verursacht.
  4. zu den KSS-assoziierten Erkrankungen zählen Leberzirrhose, hämolytische Anämie und Diabetes mellitus.
  5. Trotz regelmäßiger Wartung der Geräte können Schäden durch KSS nicht verhindert werden.
  1. Stoffe mit geringer Wasserlösligkeit greifen im mittleren Atemtrakt an.
  2. Stoffe mit hoher Wasserlösligkeit verursachen Pharyngitis und Glottisödeme.
  3. Stoffe mit mittlerer Wasserlösligkeit verursachen Bronchokonstriktion und Bronchitis.
  4. Als schwerste Folge der Reizgasbelastung resultiert ein toxisches Lungenödem.
  5. Ammoniak und Salzsäure gehören zu den Stoffen mit hoher Wasserlösligkeit.
  1. Für den Organismus besser verkraftbar ist ein längeres Arbeiten unter sauerstoffreduzierter Luft im Gegensatz zu einem ständigem Wechsel zwischen O2-reduzierter und nicht-reduzierter Luft.
  2. Indikation ist der vorbeugende Brandschutz, z.b. in Textillagern oder der IT-Branche.
  3. Dabei handelt es sich um einen reduzierten Sauerstoffgehalt der Luft von etwa 13 - 17%.
  4. Präventiv können Gaswarngeräte bzw. Zutrittsbeschränkungen eingeführt werden.
  5. Folgen des Sauerstoffmangels können Sehstörungen, nachlassende Konzentration, Erbrechen oder Kreislaufversagen sein.
  1. Cochlea
  2. Trommelfell
  3. Amboss
  4. Hammer
  5. Hörnerv
  1. Hautkrebs durch UV-Strahlung kann Quasi-Berufskrankheit sein, jedoch nur mit der Histologie eines Spinalioms.
  2. Hautkrebs durch UV-Strahlung kann grundsätzlich keine Berufskrankheit oder Quasi-Berufskrankheit sein.
  3. Hautkrebs durch UV-Strahlung kann Quasi-Berufskrankheit sein, jedoch nur mit der Histologie eines malignen Melanoms.
  4. Hautkrebs durch UV-Strahlung ist seit Jahren die häufigste als Berufskrankheit anerkannte Krebsart.
  5. Hautkrebs durch UV-Strahlung wird als Quasi-Berufserkrankung nur anerkannt, wenn es sich um Exposition mit natürlicher UV-Strahlung handelt.
  1. Säurewirkung ist die Koagulationsnekrose. Basenwirkung ist die Kolliquationsnekrose.
  2. Säuren und Basen verursachen Kolliquationsnekrosen.
  3. Kolliquationsnekrosen und Koagulationsnekrosen sind Schädigungsformen durch ionisierende Strahlung. Säuren und Basen verursachen andersartige Nekrosen.
  4. Säurewirkung ist die Kolliquationsnekrose. Basenwirkung ist die Koagulationsnekrose.
  5. Säuren und Basen verursachen Koagulationsnekrosen.
  1. Es handelt sich um eine Schallempfindungsstörung.
  2. Typischerweise handelt es sich um eine Mittelohrschwerhörigkeit.
  3. Im Tonaudiogramm sieht man eine Abweichung der Hörkurve für die Knochenleitung, die Luftleitung ist normal.
  4. Meist beginnt der Hörverlust mit den tiefen Tönen.
  5. Lärmschwerhörigkeit zählt nicht zu den anerkannten Berufskrankheiten.
  1. Unter optische Strahlung zählt nur das sichtbare Licht.
  2. Als Berufskrankheit wird meist nur das Spinaliom angesehen, da hierfür eine Kausalität durch UV-Strahlung anerkannt ist.
  3. Chronisch kann optische Strahlung zu Katarakt und Hautalterung führen.
  4. Optisches Licht und nahe Infrarotstrahlung haben eine tiefe Eindringtiefe, UV-A-Licht dringt nur bis zur Dermis.
  5. Besonders empfindlich gegen UV-Strahlung sind Patienten mit Xeroderma pigmentosum.
  1. Trockentemperatur, Feuchttemperatur und Windgeschwindigkeit
  2. Trockentemperatur, Windgeschwindigkeit und Infrarotstrahlung
  3. Trockentemperatur und Windgeschwindigkeit
  4. Lufttemperatur, Windgeschwindigkeit und Infrarotstrahlung.
  5. Maximaltemperatur, Minimaltemperatur und Windgeschwindigkeit.
  1. Das TOP-Prinzip wird nur für chemische Gefahren angewendet.
  2. TOP steht für verschiedene Gruppen von Schutzmaßnahmen.
  3. Das TOP-Prinzip gibt eine Reihenfolge der verschiedenen Maßnahmen an.
  4. TOP steht für technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen.
  5. Vorrang haben immer Maßnahmen, die direkt an der Gefahrenquelle angreifen.

Dozent des Vortrages Chemische, physikalische und biologische Belastung

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Dipl.-Chem. Gerd Enderle war von 1994 bis 2003 als Betriebsarzt an Universität & Universitätsklinikum Ulm und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Ulm tätig. Er ist seit 1996 bei der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg e.V. (SAMA) zuständig für den Fachbereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin und unterhält eine umfangreiche Lehrtätigkeit im Bereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin. Im Jahr 2019 wurde ihm der Innovationspreis der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) verliehen.

Die SAMA ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der satzungsmäßig mit der Universität Ulm in Verbindung steht. Aufgabe der SAMA ist u. a. die Fort- und Weiterbildung in den Fachgebieten Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Präventivmedizin und Rehabilitation.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... biologische Belastungen / Beanspruchungen

  • ... Viele Substanzen wirken an Haut/Schleimhaut irritativ und inflammatorisch. Verschiedene Substanzen (CO, H 2 S, HCN) bewirken eine Asphyxie. Schwermetalle binden an Sulfhydryl-Gruppen ...

  • ... Konzentration eines Arbeitsstoffes … in der Luft am Arbeitsplatz ...

  • ... Allgemeiner Staubgrenzwert: Wissenschaftliche Grenzwerte der DFG - Gesetzliche Grenzwerte Staubgrenzwert Grenzwerte der DFG - Senatskomm. (MAK) Grenzwerte ...

  • ... Routine-Magenspülung, i.d.R. kein induziertes Erbrechen (RS Giftinformationszentrale!) ...

  • ... Infrarot-Strahlung (siehe BK 2401) Berufe: Elektroschweißen, Glas- , Metallschmelze Eindringtiefe : nur sichtbares Licht und Prävention: Abschirmung, ...

  • ... Unterkühlung (Absinken der Körperkerntemperatur) Schutzmaßnahmen: Geeignete Kleidung. Isolation d. Kleidung in clo (für clothing ) ...