Die Tätigkeiten als Betriebsarzt, Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst von Dr. med. Gerd Enderle

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Über den Vortrag

Was macht eigentlich ein Betriebsarzt? Die Antwort geben die Vorlesungen 6, 7 und 8, inklusive einiger Kasuistiken. Die Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst ist ein Schwerpunkt der Vorlesung. So lernen Sie Ihr zukünftiges Berufsfeld als Arzt gleichzeitig aus dem Blickwinkel eines Betriebsarztes kennen.

Dieser Vortrag ist in folgende Kapitel unterteilt: Betriebsärztliche Tätigkeit, Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst.

Der Vortrag „Die Tätigkeiten als Betriebsarzt, Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst“ von Dr. med. Gerd Enderle ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsmedizin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Betriebsärztliche Tätigkeit
  • Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst

Quiz zum Vortrag

  1. Zu den Aufgaben zählen die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
  2. Betriebsärzte können nur als angestellte Ärzte arbeiten.
  3. In Deutschland existiert ein Facharzt für Betriebsmedizin.
  4. Für Betriebsärzte ist die Teilzeitarbeit untersagt.
  5. Nach der neuen Verordnung für Betriebsärzte von 2014 wurde die Begehung von Arbeitsplätzen aus ihrem Aufgabenfeld entfernt.
  1. Bei der Nachuntersuchung handelt es sich um eine Untersuchung während der Belastung.
  2. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zählt zur Tertiärprävention.
  3. Stellt der Betriebsarzt gesundheitliche Bedenken fest, ist er von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden und verpflichtet, dem Arbeitgeber alle medizinischen Ergebnisse mitzuteilen.
  4. Grundsätze der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden von der Deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung jährlich festgelegt.
  5. Eine formalisierte Mitteilung des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung erfolgt in zwei Varianten: positiv oder negativ.
  1. Nicht vom Hautarztverfahren erfasst werden Hautkrebserkrankungen.
  2. Das Vorliegen einer Hautkrankheit ist nicht zwingend notwendig.
  3. Das Hautarztverfahren trägt die Gesetzliche Rentenversicherung.
  4. Die Einwilligung des Patieten ist nicht zwingend erforderlich.
  5. Jeder Facharzt ist berechtigt einen Hautarztbericht zu erstellen.
  1. Die Nachuntersuchung findet in einem Intervall von 5 Jahren statt.
  2. Die Untersuchung G25 kontrollieren Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
  3. Standardmäßig wird eine Blutdruckmessung durchgeführt, lediglich in unklaren Fällen wird ein EKG angefordert.
  4. Ab 45 Jahren ist eine Ergometrie empfohlen.
  5. In begründeten Einzelfällen ist es möglich einen einseitig blinen Staplerfahrer als tauglich zu attestieren.
  1. Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeitnehmer.
  2. Regelmäßige Beurteilung der Arbeitsplätze.
  3. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.
  4. Mithilfe bei der Organisation der „Ersten Hilfe“.
  5. Beratung der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers.
  1. Charakterliche Mängel
  2. Bewusstseins-, Gleichgewichtsstörungen, Epilepsie, Suchterkrankung, Medikamente (die Fahrtüchtigkeit einschränken)
  3. Unbehandeltes Schlaf-Apnoe-Syndrom
  4. Angina pectoris, Herzinsuffizienz, Blutdruckprobleme
  5. Schlecht eingestellter Diabetes
  1. Ramipril (Vesdil®, Delix®) für Prophylaxe; Resistenzen in Südostasien
  2. Mefloquin (Lariam®) für Prophylaxe; Resistenzen in Südostasien
  3. Artemether + Lumifantrin (Riamet®) zur Selbstbehandlung in Resistenzgebieten
  4. Doxycyclin zur Prophylaxe (in D nicht zugelassen)
  5. Atovaquon + Proguanil (Malarone®) zur Prophylaxe oder Selbstbehandlung
  1. Vorsorgeuntersuchung G 42 mit Impfpflicht
  2. Ergonomie (z.B. Umlagern eines schweren Patienten möglichst koordiniert zu zweit oder zu dritt)
  3. Gepuderte Latexhandschuhe verboten
  4. Stichsichere Arbeitsgeräte vorgeschrieben
  5. Zur Hautschonung besser Desinfektion als häufiges Händewaschen
  1. Nötigenfalls aktive/passive HCV-Impfung
  2. Blutfluss fördern, Desinfektion, Dokumentation (Verbandbuch, D-Arzt)
  3. Nötigenfalls aktive/passive HBV-Impfung
  4. Bei Gefährdung serologische Bestimmung beim Empfänger: Anti-HBc, Anti-HBs, Anti-HCV und Anti-HIV (sofort, nach 6 und 12 Wochen und nach 6 Monaten)
  5. Status des Spenders (Indexpatienten) bestimmen
  1. Umgang mit neuartigen Narkosegasen (Grenzwerteinhaltung!)
  2. Umgang mit infizierten Nadeln bei Tragen von konsequentes Handschuhtragen (dies schützt ausreichend)
  3. Umgang mit Formaldehyd, Ethylenoxid, Zytostatika
  4. Umlagern von Patienten
  5. Notfalldienst
  1. Rufbereitschaft und Bereitschaftszeiten gelten als Arbeitszeit.
  2. Die Hautdesinfektion ist hautschonender als Handewaschen.
  3. Gepuderte Latexhandschuhe sind grundsätzlich verboten.
  4. Die Vorsorgeuntersuchung G24 (Haut) ist Pflicht bei Verwendung von Latexhandschuhen mit mehr als 30µg Protein pro Gramm Hanschuhmaterial.
  5. Vorgeschrieben ist die Verwendung von stichsicheren Arbeitsgeräten.
  1. Bei Gefährdung ist eine Abnahme von Anti-HBc, Anti-HBs, Anti-HCV und Anti-HIV sofort, nach 6 und 12 Wochen und nach 6 Monaten notwendig.
  2. Der Hepatitis-C-Virus hat eine höhere Kontagiosität als der Hepatitis-B-Virus.
  3. Der HI-Virus hat eine höhere Kontagiosität als die Hepatitis-B- und C-Viren.
  4. Als Erstmaßnahme sollte der Blutfluss gestoppt und Desinfektion durchgeführt werden.
  5. Ab einem Anti-HBs > 500 IE/l geht man von einer ausreichenden Immunisierung aus.
  1. IGRA-Bluttest
  2. Tuberkulin-Hauttest
  3. Röntgen-Thorax
  4. Anti-BCG-Test
  5. Biopsie und Histologie
  1. Malaria
  2. Listeriose
  3. Borreliose
  4. Q-Fieber
  5. Windpocken
  1. Malaria
  2. Listeriose
  3. Borreliose
  4. Q-Fieber
  5. Windpocken

Dozent des Vortrages Die Tätigkeiten als Betriebsarzt, Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Gerd Enderle

Dr. med. Dipl.-Chem. Gerd Enderle war von 1994 bis 2003 als Betriebsarzt an Universität & Universitätsklinikum Ulm und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Ulm tätig. Er ist seit 1996 bei der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg e.V. (SAMA) zuständig für den Fachbereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin und unterhält eine umfangreiche Lehrtätigkeit im Bereich Arbeitsmedizin/Umweltmedizin. Im Jahr 2019 wurde ihm der Innovationspreis der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) verliehen.

Die SAMA ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der satzungsmäßig mit der Universität Ulm in Verbindung steht. Aufgabe der SAMA ist u. a. die Fort- und Weiterbildung in den Fachgebieten Arbeits-, Umwelt-, Sozial-, Präventivmedizin und Rehabilitation.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Tätigkeit, Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst ...

  • ... röchelnd. toxisches Lungenödem durch Schweißrauche! Procedere : Beendigung der Exposition. Übergabe an Notarzt mit Info. Therapie: Sitzende Lagerung, Ruhe, Sauerstoffgabe. ...

  • ... Schichtarbeit, Hektik, Konflikte, Wirbelsäulenbelastung, Infektionserreger ...