
Bild: “WhatsApp / iOS” von Microsiervos Geek Crew. Lizenz: CC BY 2.0
Mit Mobile Messaging bringen Sie Ihre Botschaften direkt an den Mann
Mobile Messaging ist für Themen aus dem (Personal-)Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit oder dem Support einsetzbar – wenn die vorangegangene Zielgruppenfokussierung den Einsatz dieser Maßnahme auch tatsächlich begründet. Dabei gibt es verschiedene Varianten.
In der One-to-One-Variante stehen Sie in direktem Kontakt mit einem einzelnen Nutzer, der persönlich betreut wird, weil er beispielsweise ein individuelles Anliegen hat. Die One-to-Many-Version sollte nicht zu oft, sondern nur bei wichtigen Einzelereignissen eingesetzt werden, weil hierbei Push-Nachrichten an alle Nutzer versendet werden. Und schließlich die Many-to-Many-Variante: Hier werden die Nutzer, beispielsweise durch Share-Buttons, selbst angeregt Inhalte zu teilen.
Beispiele, wie Unternehmen WhatsApp und Co. nutzen, ohne ihre Marketingbotschaften spammäßig zu verteilen (denn rein kommerzielle Nutzung ist bei WhatsApp nicht vorgesehen), gibt es mittlerweile genug. Die Aktion „WhatsApp @ Daimler“ des Automobilherstellers erregte vor einem halben Jahr die Aufmerksamkeit vieler Blogs.
Daimler gab einer Trainée einen Arbeitstag lang eine WhatsApp-Gruppe an die Hand, die sie fleißig mit Szenen aus dem Büroalltag bespielte. Ein Redaktionsteam betreute nebenher die Fragen und Anliegen der Teilnehmer rund um Daimler als Arbeitgeber. Ein anderes Beispiel aus dem Produktmarketing: der News-Service der Haarproduktreihe got2be, welcher aktuelle Aktionen und Neuheiten per WhatsApp auf die Smartphones der Nutzer bringt.
Was Mobile Messaging leisten kann – und was nicht
Die Kommunikation über Mobile Messaging bietet sich natürlich vor allem dann an, wenn Sie jüngere Zielgruppen ansprechen möchten, für die WhatsApp schon zum Alltag geworden ist: Schüler, Auszubildende, Studenten, Absolventen.
Ein weiterer Grund, warum Sie als Unternehmen Mobile Messaging für Marketingzwecke in Betracht ziehen sollten, sind die persönliche Note und Unmittelbarkeit, die diese Kommunikationsform innehat. Sie stehen in direktem Kontakt mit den Nutzern, informieren aus erster Hand und erhalten gleichzeitig umgehendes Feedback.
Für den Nutzer Ihres Angebot wird ihr Unternehmen live erlebbar, er erhält Einblicke in den Betrieb, wie es Anzeigen, Webseiten oder selbst Social-Media-Kampagnen gar nicht bieten können. Darüber hinaus kommunizieren Sie Ihrem Publikum neben den eigentlichen Inhalten auch Transparenz, Individualität und Modernität – ein Zugewinn für Ihre Arbeitgebermarke.
Diese offene und ehrliche Art der Kommunikation birgt viele Möglichkeiten des Dialogs, abhängig von der Zielstellung der Maßnahme. Von Einblicken in den Unternehmensalltag als „Werbung“ für das Unternehmen, über die konkrete Beratung in Bewerbungsfragen bis hin zu ersten „Auswahlgesprächen“ ist so einiges denkbar.
Hinzukommt die Benutzerfreundlichkeit, die unkomplizierte Struktur der Programme und deren soziale Vernetzung, die Ihnen in die Karten spielt. Nicht ohne Grund nutzen immer mehr Menschen Dienste wie WhatsApp mehrmals täglich. Sie können demzufolge auch mit einer großen Reichweite und Nutzerschaft Ihrer Maßnahmen rechnen, wenn Sie – und das sollte immer klar sein – auch etwas Interessantes zu erzählen haben.
Die Herausforderung liegt eher darin, das B2C-Messaging rechtlich unbedenklich durchzuführen und vor allem datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Das Bewusstsein um die Sensibilität der eigenen Daten ist in den letzten Jahren merklich gestiegen. Viele Menschen kehren Facebook, WhatsApp und Co. wegen deren Datenschutzpolitik und Sicherheitsrisiken mittlerweile den Rücken zu.
Mobile Messaging und das Gesetz – noch keine guten Freunde
Ob und inwiefern der Einsatz von Mobile-Messaging-Diensten für Unternehmen überhaupt zulässig ist, wurde bisher noch nicht abschließend geklärt und kaum diskutiert. Eine ausführliche und verständliche Abhandlung zu dem Thema hat Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht im Blog „Recht 2.0“ verfasst.
Demzufolge ist zum einen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und die Zulässigkeit der Werbung und Kundenansprache ein Thema. Ersteres dreht sich hierbei vor allem um die Frage nach der Verantwortlichkeit über die Datenverarbeitung: Liegt diese beim Unternehmen oder bei WhatsApp? Hinzu kommt die bisher unklare Anwendung des Telekommunikationsgesetzes oder des Telemediengesetzes.
Grundsätzlich geht der Umgang von WhatsApp und Kollegen durch Ihr Unternehmen in die richtige Richtung, wenn Sie:
- ein ordentliches Impressum anbieten.
- eine konkrete Einwilligung des Nutzers einholen.
- eine Datenschutzerklärung integrieren.
Bei der Ansprache der potenziellen Nutzer Ihres Angebots müssen Sie außerdem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Hinterkopf behalten. Ihre Ansprache darf weder automatisch generiert werden, noch ohne die ausdrückliche Einwilligung des Adressaten geschehen.
Beides sollte jedoch recht einfach zu realisieren sein, da Sie ohnehin persönlich kommunizieren wollen, und der Nutzer automatisch in dem Programm sein Einverständnis zur Kontaktaufnahme geben muss. Lassen Sie sich ausführlich von einem Anwalt beraten, bevor Sie mit Mobile Messaging für das Recruiting starten.
Quellen
Dr. Carsten Ulbricht: Whatsapp & Recht – FAQ zur Zulässigkeit der Kundenkommunikation über Mobile Messenger. Via Recht 2.0
Klaus Breyer: Die steigende Relevanz der Messenger: Sind WhatsApp und Co. reif für die Unternehmenskommunikation? Via t3n
Michael Schütz: Recruiting: Unternehmen entdecken Whatsapp für das Personalmarketing. Via Employer Branding Now
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Ein Gedanke zu „Mobile Messaging im Personalmarketing“
Es hat sich in den letzten Monaten auf jeden Fall gezeigt, dass Messenger durchaus passend sind, wenn es um Bewerber-Dialoge geht. Erste Frage sind schnell mal gestellt und auch der Kontakt über den gesamten Bewerbungsprozess wird vereinfacht. Nur ist es leider nicht möglich WhatsApp mit Datenschutz in Einklang zu bringen. Das kürzlich getroffene Urteil des EuGH zum Safe Harbor Abkommen hat dies nochmal verdeutlicht. Es gibt allerdings bereits Alternativen, die die Chancen des Messaging-Einsatzes eröffnen und die Risiken minimieren. Ein aktuelles Beispiel ist der Einsatz von http://www.smoope.com durch Sky Deutschland im Recruiting-Bereich. Ein Interview dazu wurde heute erst veröffentlicht und ist ggf. interessant für Ihre Leser: https://smoope.com/de/smoope-im-gespraech-mit-daria-gierdosch-sky-deutschland/