4.2 Leistung und Vergütung - Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen von Dr. Peter Hammacher

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Über den Vortrag

Der Vortrag „4.2 Leistung und Vergütung - Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen“ von Dr. Peter Hammacher ist Bestandteil des Kurses „Vertragsrecht für die Auftragsabwicklung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen
  • Geänderte oder zusätzliche Sachleistungen - Fehlende Ankündigung

Quiz zum Vortrag

  1. Es muss sich tatsächlich um zusätzliche Leistungen handeln (Soll-/Ist-Vergleich).
  2. Die zusätzliche Leistung muss vom AG gefordert worden sein.
  3. Der AN hat vor Ausführung mitgeteilt, dass damit Kosten verbunden sein können.
  4. Der AN hat zuvor ein bepreistes Angebot unterbreitet.
  1. Bei zusätzlichen Leistungen muss der Vergütungsanspruch gem. § 2 VI VOB/B vorher angekündigt werden.
  2. Es gibt keinen Unterschied.
  3. Zusätzliche Leistungen müssen gem. § 2 VI VOB/B schriftlich angekündigt werden.
  4. Geänderte Leistungen müssen gem. § 2 V VOB/B vorher angekündigt werden.
  1. Ja, ggf. ist die übliche Vergütung geschuldet
  2. Nein, ohne Auftrag keine Vergütung
  3. Nein, ohne Vereinbarung keine Vergütung
  4. Ja, in der Höhe der von dem AN geltend gemachten Vergütung
  1. 10%-ige Über- oder Unterschreitung des Mengenansatzes berechtigen zur Vereinbarung eines neuen Preises unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten (Überschreitung) bzw. zu einer angemessenen Erhöhung des Einheitspreises (Unterschreitung).
  2. 10%-ige Über- oder Unterschreitung des Mengenansatzes berechtigen zur Vereinbarung eines neuen Preises unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten (Unterschreitung) bzw. zu einer angemessenen Erhöhung des Einheitspreises (Überschreitung).
  3. Eine Anpassung des Einheitspreises setzt voraus, dass der Auftragnehmer nicht durch Anpassung der Mengen bei anderen Positionen einen Ausgleich erreichen kann.
  4. Von einer Änderung des Einheitspreises bleiben andere Teilleistungen grundsätzlich unberührt.
  1. Durch Vereinbarung auf Verträge nach BGB
  2. Grundsätzlich bei öffentlicher Auftragsvergabe
  3. Nach Treu und Glauben immer anwendbar
  4. Die Klausel kann als Einzelne ausgeschlossen werden (z.B. durch AGB)
  5. § 2 Abs.3 VOB/B kann nicht ausgeschlossen werden.
  1. Wenn der Auftraggeber schon bei der Anforderung der Zusatzleistung selbst davon ausging bzw. davon ausgehen musste, dass er sie auch bezahlen muss.
  2. Wenn dem Auftragnehmer nach Lage der Dinge keine Alternative zur sofortigen Ausführung der vom Auftraggeber angeordneten Zusatzleistung blieb.
  3. Wenn der Auftraggeber keine Möglichkeit gehabt hätte, sich über eine preisgünstigere Alternative Gedanken zu machen.
  4. Keine der genannten Antworten ist richtig.
  1. DIN 18335 „Stahlbauarbeiten“ regelt in Ziffer 3.2.1 unter der Überschrift „Ausführungsunterlagen“, dass der Auftragnehmer „die für die Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen und Festigkeitsberechnungen dem Auftraggeber zu liefern hat“.
  2. Im Zuge von Arbeiten an einer Autobahn stellten sich bestimmte Leistungspositionen als nicht notwendig heraus. Der AN hatte auch hierfür eine Vergütung unter Abzug des Ersparten berechnet. Der AG war der Meinung, dass der AN durch andere Positionen einen Ausgleich erhalten habe.
  3. Der Auftragnehmer meint, einen Anspruch auf Bezahlung seiner zusätzlichen Leistungen zu haben. Als der Auftraggeber nicht darauf eingeht, kündigt er den Auftrag aus wichtigem Grund.
  4. Keine der genannten Antworten ist richtig.

Dozent des Vortrages 4.2 Leistung und Vergütung - Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Dr. Peter Hammacher ist Rechtsanwalt seit 1986 mit Schwerpunkt Vertragsrecht, davon leitete er 20 Jahre Rechtsabteilungen im nationalen und internationalen Stahlbau, Anlagenbau, Brückenbau, Kraftwerksbau. Seit 1989 ist er Referent und Veranstalter von Praktikerseminaren (Inhouse, Fortbildungsinstitutionen, Verbände). Darüber hinaus ist er Autor von Fachbüchern und –artikeln zum Vertragsrecht und zur Konfliktbearbeitung. Auch in den Bereichen Konfliktbearbeitung, Mediation, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten ist Dr. Hammacher tätig.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Beispiel: Der Auftragnehmer meint, einen Anspruch auf Bezahlung seiner ...

... zur sofortigen Ausführung der vom Auftraggeber angeordneten Zusatzleistung bliebt der Auftragnehmer ohne Verschulden, die Ankündigung versäumt hat, wobei den Auftragnehmer auch in diesem Fall die ...

... Beispiel: DIN 18335 „Stahlbauarbeiten“ regelt in Ziffer 3.2.1 unter der ...

... unter Abzug des Ersparten berechnet. Die AG war der Meinung, dass der AN durch andere Positionen  ...