3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dr. Peter Hammacher

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Über den Vortrag

Der Vortrag „3. Allgemeine Geschäftsbedingungen“ von Dr. Peter Hammacher ist Bestandteil des Kurses „Vertragsrecht für die Auftragsabwicklung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Rechtsfolge - Beispiel: nicht vereinbar
  • Unwirksame Vertragsklauseln der Arbeitgeber
  • Einbeziehung
  • Rechtsfolge - Beispiel: nicht transparent

Quiz zum Vortrag

  1. Es ist eine rechtsgeschäftliche Einbeziehungsvereinbarung notwendig - auch konkludent möglich, z.B. durch schlichte Bezugnahme auf Internetseite.
  2. Z.B, durch Nennung im Angebot und Bestätigung der Geltung der AGB in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben, auf das der Andere mit Schweigen antwortet.
  3. Für Kaufleute genügt ein Hinweis auf die AGB auf dem Lieferschein, einer Empfangsbestätigung oder einer Quittung , es reicht sogar u.U. ein missverständlicher Hinweis.
  4. Der Kaufmann muss die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf den Inhalt hinweisen.
  5. Der Kaufmann muss der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbar körperliche Behinderung berücksichtigt, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
  1. Ja
  2. Nein, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen
  3. Nur, wenn keine Abwehrklausel in den AGB enthalten ist
  4. Es gilt die zeitlich als Letztes gestellte AGB
  1. Die unfaire AGB kann unwirksam sein, während die unfaire Individualklausel bestehen bleibt
  2. Die unfaire AGB bleibt gültig, die unfaire Individualklausel nicht.
  3. Eine individuell ausgehandelte Klausel unterliegt keiner Inhaltskontrolle nach § 307 ff. BGB.
  4. Unfaire Klauseln werden von vornherein nicht in den Vertrag einbezogen.
  5. Es gibt keinen Unterschied, "Treu und Glauben" durchzieht das gesamte Rechtssystem.
  1. Bei unangemessener Benachteiligung der anderen Seite
  2. Bei wesentlichem Abweichen von der Rechtslage
  3. Bei Intransparenz
  4. Wenn sie erheblich von den AGB der anderen Seite abweicht.
  5. Bei Umgehung des Regelkatalogs von Klauselverboten

Dozent des Vortrages 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dr. Peter  Hammacher

Dr. Peter Hammacher

Dr. Peter Hammacher ist Rechtsanwalt seit 1986 mit Schwerpunkt Vertragsrecht, davon leitete er 20 Jahre Rechtsabteilungen im nationalen und internationalen Stahlbau, Anlagenbau, Brückenbau, Kraftwerksbau. Seit 1989 ist er Referent und Veranstalter von Praktikerseminaren (Inhouse, Fortbildungsinstitutionen, Verbände). Darüber hinaus ist er Autor von Fachbüchern und –artikeln zum Vertragsrecht und zur Konfliktbearbeitung. Auch in den Bereichen Konfliktbearbeitung, Mediation, nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsgutachten ist Dr. Hammacher tätig.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Peter Hammacher - Crashkurs Vertragsrecht 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen 3.1 Grundlagen 43 3.1.1 Definition 43 3.1.2 Einbeziehung 43 3.1.3 Rechtsfolge ...

... Hammacher - Crashkurs Vertragsrecht 3.1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen: Für ...

... Allgemeinen Vertragsbestimmungen erkennt der Auftragnehmer an, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden ...

... dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, –die Klauseln nicht klar und verständlich sind ...

... vereinbar. Beispiel: „Die Abnahme der Werkleistung ...

... Bestätigungsschreiben, in welchem er auf seine AGB‘s verweist, die ...

... Kältezentrale einer medizinischen Hochschule wird umgerüstet. Der Auftragnehmer muss dabei eine mobile Kälteerzeugungsanlage einsetzen. In der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis ist ...

... ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. ...

... Auftraggeber, Seite 51 ff. Beispiel: „Der Handwerker erkennt an, dass in dem Pauschalvertrag auch alle die Arbeiten enthalten sind, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung benannt sind, jedoch dem Richtmaß der Baukunst entsprechen ...

... Die Klausel enthält einen vollständigen Haftungsausschluss für Erfüllungsgehilfen ...

... Vertragsrecht in der Auftragsabwicklung Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, ...