Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (Rechtsinstitut) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (Rechtsinstitut)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfungspaket: Zivilrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
  • Abgrenzung zum Vertrag zugunsten Dritter
  • Voraussetzungen: Vertrag mit Schutzwirkung
  • Rechtsfolge: Vertrag mit Schutzwirkung
  • Fallbeispiel: Der Treppenhausfall

Quiz zum Vortrag

  1. Da die Schadensersatzansprüche aufgrund der Relativität der Schuldverhältnisse eingeschränkt werden.
  2. Da deliktische Schadensersatzansprüche keine reinen Vermögensschäden schützen.
  3. Da die Schadensersatzansprüche aufgrund der Priorität der Schuldverhältnisse eingeschränkt sind.
  4. Da die Schadensersatzansprüche aufgrund der Absolutheit der Schuldverhältnisse eingeschränkt werden.
  1. Aus den Grundsätzen der Vertragsauslegung, §§ 133, 157 BGB.
  2. Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB.
  3. Aus der Vertragsauslegung, §§ 133, 157 BGB in Anlehnung an den Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB.
  4. Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird nicht hergeleitet, da die Existenz nicht umstritten ist.
  1. ... erwirbt der Dritte kein eigenes Forderungsrecht.
  2. ... ist das Entstehen der Ansprüche vom Willen der Parteien unabhängig.
  3. ... erwirbt der Dritte nur Sekundäransprüche.
  4. ... erwirbt der Dritte ein eigenes Forderungsrecht.
  5. ... ist das Entstehen der Ansprüche vom Willen der Parteien abhängig.
  1. Schutzbedürftigkeit des Schuldners.
  2. Erkennbarkeit für den Dritten.
  3. Leistungsnähe des Dritten.
  4. Erkennbarkeit für den Schuldner.
  5. Schutzbedürftigkeit des Dritten.

Dozent des Vortrages Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (Rechtsinstitut)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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