Das echte Unterlassungsdelikt am Beispiel des § 323c und des § 138 StGB von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das echte Unterlassungsdelikt am Beispiel des § 323c und des § 138 StGB“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfungspaket: Strafrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das echte Unterlassungsdelikt
  • Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c I StGB
  • Die Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 StGB
  • Fallbeispiel: Der kriminelle Yachtclub
  • Falllösung: Der kriminelle Yachtclub

Quiz zum Vortrag

  1. Echte Unterlassungsdelikte sind eigene Tatbestände
  2. Die Strafbarkeit bei echten Unterlassungsdelikten ergibt sich aus dem bloßen Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Tätigkeit
  3. Echte Unterlassungsdelikte sind Sonderdelikte
  4. Echte Unterlassungsdelikte erfordern eine besondere Pflichtenstellung des Täters
  1. Der Unglücksfall
  2. Die gemeine Gefahr
  3. Die gemeine Not
  4. Die körperliche Auseinandersetzung mehrerer Personen
  1. Die Vornahme der Hilfeleistung müsste erforderlich sein
  2. Die Vornahme der Hilfeleistung müsste zumutbar sein
  3. Die Vornahme der Hilfeleistung müsste weder erforderlich, noch zumutbar sein
  4. Der Täter muss den Erfolg in jeglicher Situation abwenden, um eine Strafbarkeit zu verhindern
  1. Die Rechtsgüter, die durch die im § 138 StGB genannten Normen geschützt sind
  2. Die staatliche Rechtspflege
  3. Schutz der Allgemeinheit vor der Vornahme von Straftaten
  1. Der Mord, § 211 StGB
  2. Der Raub, § 249 StGB
  3. Die gefährliche Körperverletzung, §§ 223, 224 StGB
  4. Der Betrug, § 263 StGB

Dozent des Vortrages Das echte Unterlassungsdelikt am Beispiel des § 323c und des § 138 StGB

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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