Die Zulässigkeit des Organstreitverfahrens (Art. 93 I Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit des Organstreitverfahrens (Art. 93 I Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Zwischenprüfungspaket: Öffentliches Recht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Zulässigkeit des Organstreitverfahrens
  • Beteiligtenfähigkeit
  • Streitgegenstand
  • Antragsbefugnis
  • Rechtsschutzbedürfnis
  • Abschlussfallbeispiel: Reden ist Silber
  • Abschlussfalllösung: Reden ist Silber

Quiz zum Vortrag

  1. der Bundesrat.
  2. die Ausschüsse.
  3. die Fraktionen.
  4. der Bundesrechnungshof.
  1. 6 Monate
  2. 1 Monat
  3. 1 Jahr
  4. 4 Wochen
  1. Eine Fraktion ist hinsichtlich des Organstreitverfahrens beteiligtenfähig als Teil des Verfassungsorgan Bundestag oder anderer Beteiligter, abhängig davon, ob sie Rechte des Bundestages oder fraktionstypische Rechte geltend macht.
  2. Eine Fraktion ist hinsichtlich des Organstreitverfahrens nur beteiligtenfähig als Teil des Verfassungsorgans Bundestag.
  3. Eine Fraktion ist hinsichtlich des Organstreitverfahrens nur beteiligtenfähig als anderer Beteiligter.
  4. Eine Fraktion ist hinsichtlich des Organstreitverfahrens nicht beteiligtenfähig.

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit des Organstreitverfahrens (Art. 93 I Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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