Einbeziehung in den Vertrag und Auslegung (§ 305 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Einbeziehung in den Vertrag und Auslegung (§ 305 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einbeziehung in den Vertrag
  • Individualabreden
  • Fallbeispiel: Der Autoverkauf
  • Falllösung: Der Autoverkauf

Quiz zum Vortrag

  1. AGBs haben nur dann Geltung für die Rechtslage, wenn sie in den Vertrag auch wirksam einbezogen wurden.
  2. AGBs haben auch dann Geltung für die Rechtslage, wenn sie in den Vertrag nicht wirksam einbezogen wurden.
  3. AGBs haben nur dann Geltung für die Rechtslage, wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, in sie einbezogen werden sollen.
  4. AGBs haben immer Geltung für die Rechtslage, solange sie als AGB gekennzeichnet werden.
  1. Die AGB muss so gestaltet sein, dass er dem Durchschnittskunden auch bei flüchtiger Betrachtung ins Auge fällt.
  2. Es ist ausreichend, dass der Hinweis auf der Rückseite des Vertragstextes oder am Fußende eines Angebotsschreibens enthalten ist.
  3. Es muss überhaupt kein Hinweis erfolgen. Im Rechtsverkehr muss man immer mit AGB rechnen.
  4. Die AGB muss so gestaltet sein, dass auch leichtgläubige Personen Kenntnis nehmen können.
  1. Individualabsprachen gehen den ihnen unmittelbar oder mittelbar widersprechenden AGB-Klauseln vor.
  2. Individualabsprachen gehen den ihnen unmittelbar oder mittelbar widersprechenden AGB-Klauseln nicht vor und treten subsidiär zurück.
  3. AGB-Klauseln gehen den Individualabsprachen vor.
  4. Zwischen Individualabsprachen und AGB-Klauseln gibt es keinen Unterschied. Es handelt sich hierbei nur um unterschiedliche Bezeichnungen.

Dozent des Vortrages Einbeziehung in den Vertrag und Auslegung (§ 305 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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