Rechtsfolgen des Rücktritts (§§ 346 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsfolgen des Rücktritts (§§ 346 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsfolgen des Rücktritts
  • Wirkung des Rücktritts
  • Rechtsfolgen
  • Wertersatz
  • Fallbeispiel: Das Hausschwein
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Erlöschen der Leistungspflicht
  2. Verwendungsersatz
  3. Verlust des Besitzes
  4. Verlust des Eigentums
  1. Es verwandelt sich in ein Rückgewährschuldverhältnis.
  2. Es erlischt ex nunc.
  3. Es erlischt ex tunc.
  4. Es bleibt unverändert bestehen.
  1. Es muss Wertersatz geleistet werden, dies gilt aber nur für unkörperliche Gegenstände.
  2. Es muss Wertersatz geleistet werden, dies gilt aber nur für körperliche Gegenstände.
  3. Es muss Wertersatz geleistet werden, dies gilt für alle Gegenstände.
  4. Es muss immer ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

Dozent des Vortrages Rechtsfolgen des Rücktritts (§§ 346 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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