Der Offenkundigkeitsgrundsatz (§ 164 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Offenkundigkeitsgrundsatz (§ 164 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Offenkundigkeitsgrundsatz
  • § 164 II BGB
  • Handeln in und unter fremdem Namen
  • Fallbeispiel: Landliebe
  • Abwandlung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Auslegungsregel für Zweifelsfälle
  2. Regelung der unmittelbaren Rechtsfolge für Zweifelsfälle
  3. Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 119 BGB
  4. Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 120 BGB
  5. Das Rechtsgeschäft kommt mit dem vermeintlichen Vertreter selbst zustande
  1. Aus den Umständen
  2. Aus ausdrücklichem Handeln in fremdem Namen
  3. Aus nachträglicher Richtigstellung
  4. Aus dem subjektiven Willen
  1. Zu einem Fremdgeschäft
  2. Nach umstrittener herrschender Meinung zu einem Ausschluss der Anfechtbarkeit nach §§ 119 I, 164 II BGB analog
  3. Zu einem Eigengeschäft
  4. Zu einem Dissens
  1. Zu einem Eigengeschäft
  2. Zu einem Fremdgeschäft
  3. Zu einem Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 119 BGB
  4. Zu einem Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 123 BGB

Dozent des Vortrages Der Offenkundigkeitsgrundsatz (§ 164 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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