Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Handelsgeschäfte §§ 343 ff. HGB
  • Das Handelsgeschäft
  • Zustandekommen eines Handelsgeschäftes durch Schweigen
  • Fallbeispiel: Der Büroumzug
  • Falllösung: Der Büroumzug

Quiz zum Vortrag

  1. Beim Angebot zur Geschäftsbesorgung kann Schweigen als Annahme gelten.
  2. Beim Kaufmännischen Bestätigungsschreiben kann Schweigen als Annahme gelten.
  3. Beim Abschluss von Fernabsatzverträgen unter Kaufleuten kann Schweigen als Annahme gelten.
  4. Beim Abschluss von Kaufverträgen über Immobilien kann Schweigen als Annahme gelten.
  1. Nach mündlichen Vertragsverhandlungen wird der Inhalt abweichend vom Vereinbarten wiedergegeben.
  2. Nach mündlichen Vertragsverhandlungen wird der vereinbarte Inhalt schriftlich wiedergegeben.
  3. Nach mündlichen Vertragsverhandlungen wird der Inhalt kongruent zum Vereinbarten wiedergegeben.
  4. Nach schriftlichen Vertragsverhandlungen wird der Inhalt abweichend vom Vereinbarten wiedergegeben.
  1. Geschäft
  2. Kaufmann
  3. Betriebszugehörigkeit
  4. Objektiv fremdes Geschäft

Dozent des Vortrages Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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