Gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fallbeispiel: Alles nach Ordnung
  • Erben erster Ordnung
  • Erben vierter und fernerer Ordnungen
  • Erbrecht des Ehegatten
  • Erbrecht des Staates
  • Fallbeispiel: Ein folgenschwerer Unfall

Quiz zum Vortrag

  1. Die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung, soweit keine Verfügung von Todes wegen des Erblassers vorliegt.
  2. Das System der gesetzlichen Erbfolge nennt man Parentelsystem.
  3. Die gesetzliche Erbfolge kommt immer zur Anwendung.
  4. Das System der gesetzlichen Erbfolge nennt man Betriebssystem.
  1. Erben 1. Ordnung, § 1924 BGB
  2. Erben 2. Ordnung, § 1925 BGB
  3. Erben 3. Ordnung, § 1926 BGB
  4. Erben 4. Ordnung, § 1928 BGB (Hier gilt das Liniensystem nicht mehr!)
  5. Ordnungen A-D, §§ 1999 ff. BGB
  1. Das Erbrecht des Staates ist in § 1936 BGB geregelt.
  2. Der Staat ist zum Erben berufen, wenn es sonst keinen Erben gibt. Er ist eine Art "Auffangerbe".
  3. Der Staat ist zum Erben berufen, wenn die üblichen Erben zu viele Schulden angehäuft haben.
  4. Das Erbrecht des Staates ist in § 2036 BGB geregelt.

Dozent des Vortrages Gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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