Der Vortrag „Überblick und Verhältnis zu anderen Rechtsinstituten (§ 313 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Auf welche Schuldverhältnisse ist der § 313 BGB anwendbar?
Aufgrund welches Grundsatzes folgt die subsidiäre Anwendung des § 313 BGB?
Wie wird der Wegfall der Geschäftsgrundlage auch genannt?
Bei welchem Element prüft man die Umzumutbarkeit am Festhalten des Vertrages?
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