Allgemeines und Begriffsbestimmung (§§ 305 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Allgemeines und Begriffsbestimmung (§§ 305 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung: Rechte der AGB
  • Die AGB
  • Prüfungsschema der AGB
  • §§ 305c BGB
  • Schönheitsreparaturklausel
  • Fallbeispiel: Die neue Küche
  • Falllösung: Die neue Küche

Quiz zum Vortrag

  1. Allgemeine Geschäftsbedingung sind einseitig vorformulierte Vertragsklauseln des Verwenders.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingung sind zweiseitig vorformulierte Vertragsklauseln.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind einseitig vorformulierte Vertragsklauseln des Verbrauchers.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gesetzliche Vorschriften über das Zustandekommen von Verbraucherverträgen.
  1. Vertragsvereinheitiichung
  2. Erweiterung der gesetzlichen Regelungen, sofern diese für den Vertragstyp nicht ausreichend sind
  3. Risikobeschränkung
  4. Erweiterung der Vertrages mit Gültigkeit unabhängig von gesetzlichen Regelungen
  1. Der Ort der AGB-Prüfung in der Klausur ist variabel und muss von dem Klausurbearbeiter festgestellt werden. Grundsätzlich gilt nur, dass die AGB-Prüfung dort anzusetzen ist, wo die streitige Klausel zum Tragen kommt.
  2. Der Ort der AGB-Prüfung in der Klausur sollte in der Subsumtion zum entstandenen Anspruch von dem Klausurbearbeiter festgestellt werden.
  3. Der Ort der AGB-Prüfung in der Klausur sollte unter dem Punkt "Anspruch nicht untergegangen" von dem Klausurbearbeiter festgestellt werden.
  4. Der Ort der AGB-Prüfung in der Klausur sollte unter dem Punkt "Anspruch durchsetzbar" von dem Klausurbearbeiter festgestellt werden.

Dozent des Vortrages Allgemeines und Begriffsbestimmung (§§ 305 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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