Abgabe einer eigenen Willenserklärung (§ 164 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Abgabe einer eigenen Willenserklärung (§ 164 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abgabe einer eigenen Willenserklärung
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Rechtsfolgen der Abgrenzung bei Willensmängel
  • Rechtsfolgen der Abgrenzung bei Kenntnis bzw. Kennenmüssen
  • Fallbeispiel: Der Bratwurstchef, der Hilfswicht und der Metzger
  • Falllösung: Der Bratwurstchef, der Hilfswicht und der Metzger

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn er eine Personengesellschaft vertritt zu der er selbst gehört.
  2. Nie, weil er im Rahmen einer Vertretung lediglich den Vertretenen Verpflichtet und deshalb keinen rechtlichen Nachteil hat.
  3. Immer, weil er ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht berechtigt ist eine eigene Willenserklärung abzugeben.
  4. Wenn er seinen gesetzlichen Vertreter vertreten soll.
  1. Der unmittelbare Stellvertreter
  2. Das Haustier
  3. Der Kommissionär
  4. Der Bote
  5. Der mittelbare Stellvertreter
  1. Auf den objektiven Empfängerhorizont
  2. Auf das Innenverhältnis
  3. Auf die subjektive Sicht des Vertragspartners
  4. Auf den Parteiwille
  1. Bote
  2. Mittelbarer Stellvertreter
  3. Unmittelbarer Stellvertreter
  4. Alle Antworten sind falsch.

Dozent des Vortrages Abgabe einer eigenen Willenserklärung (§ 164 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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