Der Vortrag „Wer ist Arbeitnehmer“ von LL.M. Gerd Ley ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Anwalt Y erstellt häufig Gutachten für seine Mandanten. Was ist zutreffend?
Kreuzen Sie richtige Definitionen und Merkmale für den Arbeitnehmerbegriff an:
Bei Beauftragung mehrerer Subunternehmer zur Herstellung eines schlüsselfertigen Hauses spricht die Zeitvorgabe des Bauherrn für eine Arbeitnehmereigenschaft, richtig?
Worin unterscheidet sich ein leitender Angestellter von übrigen Arbeitnehmern?
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... Wer ist Arbeitnehmer? Schuldrechtlicher Vertrag? Unselbstständige Dienste? Persönliche Abhängigkeit? Weisungsgebunden? ...
... besonderer Stellung eher Arbeitgeberseite. Keine Anwendung des BetrVG ...
... dem TVG und auch aus dem BetrVG bzw. PersVG ergeben sich natürlich Rechte und Pflichten aus dem Gesetz selber, ohne dass es zu einem Vertragsschluss kommt. So ist z.B. der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Das ist kein Regelungsgegenstand eines Vertrages, sondern gesetzlich vorgeschrieben. 1.4.1 Arbeitnehmer: Nicht jeder, der von Ihnen bezahlt wird, ist notwendig auch Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Es fehlt allerdings eine gesetzliche Regelung, die definiert, wer Arbeitnehmer ist. Es ist aber notwendig eine Abgrenzung zu finden, weil z.B. das Kündigungsschutzgesetz nur für Arbeitnehmer gilt. Dazu wird noch ausgeführt. 1.4.2 Arbeitgeber: Arbeitgeber ist, ...
... vor Saisonbeginn Tennisplätze herrichtet, besitzt keine eigenen Mitarbeiter. Er arbeitet ausschließlich mit Subunternehmern. Er entsendet diese Unternehmer zu bestimmten Tennisplätzen und gibt vor, welche Arbeiten bis zu welchem Zeitpunkt zu erledigen sind. Dies lässt sich nicht ändern, weil die Plätze zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben sind. Hier haben die Subunternehmer selber kaum einen Spielraum für die Entscheidung wo, wie und wann die Leistung zu erbringen ist. Dennoch ändert dies nichts daran, dass sie ihre Selbstständigkeit behalten und insoweit keine Arbeitnehmer sind. Weisungsgebundenheit und Selbstbestimmung werden bei der Beurteilung der ...
... Angestellten. Diese Ungleichbehandlung hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Eine Differenzierung ist heute nur noch möglich, wenn sie gerechtfertigt ist. Sie hat heute aber kaum noch eine arbeitsrechtliche Bedeutung mehr. Soweit dennoch eine Unterscheidung vorgenommen wird, wird unterschieden nach der Art der Tätigkeit. Der Arbeiter verrichtet vornehmlich körperliche Arbeit und der Angestellte vorwiegend geistige Arbeit. Diese Unterscheidung ist heute zunehmend unbedeutend, weil auch ein Arbeiter nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Arbeit leisten muss. Ein Beispiel ist die Kfz-Branche. Früher sprach man vom Kfz- Mechaniker oder Autoschlosser. Weil aber die Elektronik im Kfz immer mehr eine Rolle spielt, ist ...