Verwaltungsrecht: Fristprobleme von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verwaltungsrecht: Fristprobleme“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht: Allgemeiner Teil (AT)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Klagefrist/Widerspruchsfrist
  • Beispielsfall Teil 1
  • Einschreibearten / 3-Tages-Fiktion
  • Beispielsfall Teil 2
  • Statthaftigkeit des Antrages

Quiz zum Vortrag

  1. Zustellung
  2. Kenntnis
  3. Zugang
  4. Bekanntgabe
  1. muss förmlich zugestellt werden.
  2. kann auch mündlich bekanntgegeben werden.
  3. ist wie der Ausgangsbescheid an eine Form nicht gebunden.
  4. kann förmlich zugestellt werden.
  1. grundsätzlich formlos
  2. grundsätzlich förmliche Zustellung
  3. grundsätzlich Schriftform
  4. grundsätzlich elektronische Form
  1. VwZG
  2. VwGO
  3. VwVfG
  4. ZPO
  5. BGB
  1. gerichtliche Verfügungen
  2. Widerspruchsbescheide
  3. Verwaltungsakte
  4. Abhilfebescheide
  1. Am 3.Tag nach der Aufgabe zur Post.
  2. Am 2.Tag nach der Aufgabe zur Post.
  3. Sofort.
  4. Am 4.Tag nach der Aufgabe zur Post.
  1. Selbst wenn dem Adressaten der Widerspruchsbescheid vor Ablauf von drei Tagen nach Aufgabe zur Post zugeht, gilt die Drei-Tages-Fiktion des § 4 II 2 VwZG.
  2. § 4 II 2 VwZG gilt für Einschreiben mittels Übergabe.
  3. § 4 II 1 VwZG gilt für Einschreiben mit Rückschein.
  4. Geht dem Adressaten der Widerspruchsbescheid vor Ablauf von drei Tagen nach Aufgabe zur Post zu, gilt der Bescheid an diesem Tag als zugestellt.
  5. § 4 II 2 VwZG gilt für Einschreiben mit Rückschein.
  1. Der Bescheid ist am Tag der Abholung zugegangen.
  2. Der Bescheid ist am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post zugegangen.
  3. Der Bescheid ist am Tag der Aufgabe zur Post zugegangen.
  4. Der Bescheid ist am Tag der Kenntnis des Adressaten davon, dass ein Übergabe-Einschreiben für ihn bei der Post liegt, zugegangen.
  1. Am Sonntag.
  2. Am Montag, weil ein Zugang eines Verwaltungsaktes an einem Sonn-oder Feiertag nicht möglich ist.
  3. Am Samstag.
  4. Am Donnerstag.
  1. Bis zum 16., da § 57 II VwGO i.V.m. § 222 I ZPO i.V.m. § 193 BGB einschlägig ist.
  2. Bis zum 15., da § 4 II 2 VwZG einschlägig ist.
  3. Bis zum 15, da § 57 II VwGO i.V.m. § 222 I ZPO i.V.m. § 193 BGB einschlägig ist.
  4. Bis zum 16., da § 4 II 2 VwZG einschlägig ist.
  1. mit Ablauf des 15. um 23:59 Uhr.
  2. mit Ablauf des 14. um 23:59 Uhr.
  3. mit Beginn des 15. um 24 Uhr.
  4. mit Ablauf des 15. um 24 Uhr.
  1. Der Fristbeginn kann nicht auf einen Sonn-oder Feiertag fallen, das Fristende jedoch schon.
  2. Der Fristbeginn kann auf einen Sonn-oder Feiertag fallen, das Fristende jedoch nicht.
  3. Weder Fristbeginn noch Fristende können auf einen Sonn-oder Feiertag fallen.
  4. Sowohl Fristbeginn als auch Fristende können auf einen Sonn-oder Feiertag fallen.
  1. Die Zustellung ist fehlerhaft.
  2. Das Einwurf-Einschreiben ist die sicherste Form der Zustellung eines Einschreibens.
  3. Eine förmliche Zustellung ist erfolgt.
  4. Es handelt sich nicht um die geforderte förmliche Zustellung i.S.d. § 73 III VwGO.
  5. Eine Zustellung durch Einwurf-Einschreiben wird wie ein einfacher Brief behandelt, nur dass der Zeitpunkt des Einwurfes vermerkt wird.

Dozent des Vortrages Verwaltungsrecht: Fristprobleme

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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