Die formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 52 ff. LBauO Bln) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 52 ff. LBauO Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht Besonderer Teil: Baurecht Berlin (2018)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
  • Prüfungsschema der formellen Rechtmäßigkeit
  • Verfahren für eine Baugenehmigung
  • Anhörung und Beteiligung der Nachbarn
  • Fallbeispiel: Das Poolhaus
  • Falllösung: Das Poolhaus

Quiz zum Vortrag

  1. Grundsätzlich die Bezirksämter und ausnahmsweise die Senatsverwaltung.
  2. Grundsätzlich die Senatsverwaltung und ausnahmsweise die Bezirksämter.
  3. Immer die Bezirksämter.
  4. Immer die Senatsverwaltung.
  1. Er muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
  2. Er ist formfrei.
  3. Er muss schriftlich und mit Unterschrift gestellt werden.
  4. Er muss schriftlich gestellt werden.
  1. Ob ein Bauantrag vorliegt.
  2. Ob die notwendigen Unterlagen und Nachweise eingereicht wurden.
  3. Ob die Zustimmung oder Stellungnahme einer anderen Behörde vorliegt, wenn diese erforderlich ist.
  4. Ob die Baugenehmigung schriftlich ergangen ist.

Dozent des Vortrages Die formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (§§ 52 ff. LBauO Bln)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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