Die Vertretungsmacht (§ 164 BGB) von RA Mario Kraatz

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Vertretungsmacht (§ 164 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgeschäfte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Vertretungsmacht
  • Form der Vollmacht
  • Umfang der Vollmacht
  • Trennungs- und Abstraktionsprinzip
  • Erlöschen der Vollmacht
  • Die gesetzliche Vertretungsmacht
  • Fallbeispiel: Der zum Hausverkauf beauftragte Makler
  • Falllösung: Der zum Hausverkauf beauftragte Makler

Quiz zum Vortrag

  1. Grundsätzlich kann eine Vollmacht formlos erteilt werden, gesetzliche Ausnahmen müssen jedoch genauso beachtet werden, wie Einschränkungen die sich ergeben, wenn aufgrund einer faktischen Bindung durch die Vollmacht der Schutzzweck einer Formvorschrift unterlaufen wird.
  2. Grundsätzlich muss bei einer Vollmacht die Form eingehalten werden, die auch für das Vertretergeschäft vorgesehen ist. Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmevorschriften, die von diesem strengen Formerfordernis befreien.
  3. Außer bei einer Vollmacht, die zum Kauf beziehungsweise Verkauf eines Grundstückes ermächtigt, bei einer Vollmacht, die zu einer Erbteilsübertragung ermächtigt und einer Vollmacht, die zur Übernahme einer Bürgschaft ermächtigt, ist eine Vollmacht immer formlos möglich.
  4. Eine Vollmacht ist gemäß § 167 II BGB immer formlos möglich.
  1. Das rechtliche Können
  2. Das rechtliche Dürfen
  3. Das rechtliche Können und das rechtliche Dürfen
  4. Das rechtliche Müssen
  1. Wenn das Grundverhältnis endet, wird grundsätzlich auch die Vollmacht unwirksam.
  2. Wenn die Vollmacht endet, wird grundsätzlich auch das Grundverhältnis unwirksam.
  3. Eine Vollmacht kann ohne Grundverhältnis nicht entstehen.
  4. Eine unwirksame Vollmacht führt auch zur Unwirksamkeit des Grundverhältnisses.
  1. Durch Anfechtung der Vollmacht
  2. Durch Erlöschen des Grundverhältnisses
  3. Durch Widerruf der Vollmacht
  4. Durch Kündigung der Vollmacht

Dozent des Vortrages Die Vertretungsmacht (§ 164 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0