Schranken, Nutzungsverträge & Verletzung des Urheberrechts von RAin Susanne Gruber

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schranken, Nutzungsverträge & Verletzung des Urheberrechts“ von RAin Susanne Gruber ist Bestandteil des Kurses „Das Urheberrecht in der Übersicht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schranken der Werk-Urheber-Beziehung
  • Zitatrecht
  • Veröffentlichungen
  • Schrankenregelungen
  • Recht der Werknutzung
  • Nutzungsverträge
  • Urheber als Arbeitnehmer
  • Verletzung des Urheberrechts

Quiz zum Vortrag

  1. Nur, wenn die Rechte nicht ausdrücklich vorbehalten sind.
  2. Ja
  3. Nein, sie darf nur übernommen werden, wenn ein Nutzungsrecht erworben wird.
  4. Nur im Rahmen eines Pressespiegels
  5. Nur für die online-Ausgabe der Zeitung
  1. Ja, gem. § 53 UrhG
  2. Nein.
  3. Nur wenn ein Nutzungsrecht erworben wurde.
  4. Nur die vorrübergehende Vervielfältigung auf dem Rechner
  5. Nur, wenn der Urheber die Freigabe für den Privatgebrauch erklärt.
  1. Nein
  2. Ja
  3. Nur für andere Werkarten
  4. Nur für die Nutzung im Internet
  5. Nur für nicht kommerzielle Verwertung
  1. Ja, das ist möglich.
  2. Nein, das ist nicht möglich.
  3. Nur, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt.
  4. Nur, wenn neue Nutzungsarten hinzukommen
  5. Nur, wenn der andere Vertragsteil arglistig gehandelt
  1. Schadensersatz fordern
  2. Auskunft verlangen, wo, über welchen Zeitraum in welcher Auflage das Werk genutzt wurde
  3. Rückruf und Vernichtung verlangen
  4. Unterlassungsanspruch geltend machen
  5. Rechnung schreiben

Dozent des Vortrages Schranken, Nutzungsverträge & Verletzung des Urheberrechts

RAin Susanne Gruber

RAin Susanne Gruber

Susanne Gruber studierte an der Universität Mainz und legte 1992 das 1. Staatsexamen ab. Nach ihrem Referendariat am Landgericht Wiesbaden legte sie 1995 das 2. Staatsexamen ab und ist seither in Wiesbaden als selbstständige Rechtsanwältin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Urheberrecht tätig. Seit 2005 ist sie auch Dozentin für Betriebsratsschulungen sowie Schulungen im Urheberrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung. Voraussetzungen – Rechtsinhaber – Unerlaubte Benutzung ...

... führt nicht zur Anwendung des § 97 UrhG, sondern ist nach § 823 II BGB als ...

... Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung ...

... hat der Urheber einen Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung ...