Der Tatbestand und sein Umfeld von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Tatbestand und sein Umfeld“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 1“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Dreigliedriger Verbrechensaufbau
  • Aufbau der Vorsatztat
  • - Rechtswidrigkeit
  • - Schuld
  • TB und sein Umfeld

Quiz zum Vortrag

  1. Dass sich die erfolgsspezifische Gefährlichkeit bereits in der Vorsatztat realisiert haben muss.
  2. Dass der Täter den Eintritt der zumindest fahrlässig verursachten Folge unmittelbar gewollt haben muss.
  3. Dass sich die erfolgsspezifische Gefährlichkeit bereits in der Fahrlässigkeitstat realisiert haben muss.
  4. Dass das Opfer selbst den spezifischen Erfolg herbeigeführt hat.
  1. § 306a II StGB
  2. Alle sind konkrete Gefährdungsdelikte.
  3. § 306c StGB
  4. § 306a I StGB
  5. § 306b II Nr. 1. StGB
  1. Im subjektiven Tatbestand muss der Täter die Umstände, die zu einer konkreten Gefährdung führen, in seinen Vorsatz aufgenommen haben.
  2. Es ist nur im objektiven Tatbestand eine konkrete Gefährdung zu prüfen, im subjektiven Tatbestand unterscheiden sich abstraktes und konkretes Gefährdungsdelikt nicht.
  3. In der Schuld muss die konkrete Gefährdungsabsicht des Täters geprüft werden.
  4. Beim abstrakten Gefährdungsdelikt muss beim Täter Vorsatz, beim konkreten Gefährdungsdelikt nur Fahrlässigkeit festgestellt werden.
  1. strafausschließend.
  2. strafbegründend.
  3. strafmodifizierend.
  4. strafschärfend.
  5. strafmildernd.
  1. Beim Erlaubnistatbestandsirrtum.
  2. Beim Erlaubnisirrtum.
  3. Beim Subsumtionsirrtum.
  4. Beim Tatbestandsirrtum.
  1. Dass für die Strafbarkeit das Vorliegen der objektiven Strafbarkeitsbedingung genügt und diesbezüglich weder Kausalität noch Vorsatz nachgewiesen werden muss.
  2. Dass zusätzlich zu den ausdrücklich im Gesetz genannten objektiven Tatbestandsmerkmalen in weiteres, ungeschriebenes zu prüfen ist.
  3. Dass zwei Tatbestände zu einem verbunden werden.
  4. Dass ausnahmsweise die objektiven Tatbestandsmerkmale des einen Delikts bei einem anderen Delikt zusätzlich geprüft werden müssen.
  1. Nach der Ablehnung eines Rechtfertigungsgrundes innerhalb der Rechtswidrigkeit.
  2. Im Tatbestand innerhalb der Vorsatzprüfung.
  3. In der Schuld innerhalb des Unrechtsbewusstseins.
  4. Nach der Schuld als Extrapunkt.
  1. Niemand darf für dieselbe Tat mehrmals bestraft werden.
  2. Niemand darf für mehr als eine Tat bestraft werden.
  3. Niemand darf bestraft werden, bis seine Identität nicht geklärt ist.
  4. Niemandem darf ein Rechtsbeistand im Prozess verwehrt werden.
  1. Strafverfolgungsvoraussetzungen
  2. Erlaubnistatbestandsirrtum
  3. Strafaufhebungsgründe
  4. Strafzumessung
  5. Strafausschließungsgründe
  1. Raub
  2. Haus- und Familiendiebstahl
  3. Räuberischer Diebstahl
  4. Entziehung elektrischer Energie
  5. Wohnungseinbruchdiebstahl
  1. Es wird das gleiche Rechtsgut verletzt wie im Grundtatbestand, nur mit erhöhtem oder reduziertem Unrechtsgehalt.
  2. Es tritt derselbe Taterfolg wie beim Grunddelikt ein.
  3. Es wird im Unterschied zum Grunddelikt ein anderes Rechtsgut verletzt.
  4. Unselbstständige Tatbestände können nur von mehreren Tätern verübt werden.

Dozent des Vortrages Der Tatbestand und sein Umfeld

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... I. Dreigliedriger Verbrechensaufbau (h.M.) Unrecht I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld a.A.: ...

... 2. Subj. TB Vorsatz i.F.d. d.e. ggf. bes. Tendenzen und Absichten (Z-abs.) ...

... einer Vorsatztat I. Tatbestand 1. Obj. TB deskriptive normative durch ...

... von Rfgrd. gesetzl. geregelte ungeschriebene Standort EBI ...

... 1. Schuldfähigkeit §§ 19, 20 Standort a.l.i.c. 2. Persönliche Schuldmerkmale Böswilligkeit, § 225 (Str. Mordmerkmale 1. ...

... VI, § 24 2. Strafzumessung Regelbsp. §§ 243, 263 III, schwere/minderschwere Fälle, §§ 250 ...

... § 242 Tbl. Abwandlungen Nicht tbl. Abwandlungen Selbstständige TB § 248 c ...