Rechtsquellen Systematik und Geltungsbereich des deutschen Strafrechts, Garantiefunktion, Funktion und Zweck der Strafe von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsquellen Systematik und Geltungsbereich des deutschen Strafrechts, Garantiefunktion, Funktion und Zweck der Strafe“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 1: Einführung und Systematik des Strafrechts, vorsätzliche Begehungsdelikte, Unterlassungsdelikte, Fahrlässigkeitsdelikte, Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsquellen des Strafrechts
  • Garantiefunktion der Strafgesetze
  • Funktion und Zweck der Strafe
  • Geltungsbereich des deutschen Strafrechts
  • Unterscheidung der Rechtsgüter, geregelt in § 5 StGB
  • Fallbeispiel: Der sog. IS von fern und nah

Quiz zum Vortrag

  1. Der allgemeine Teil des StGB enthält grundlegende Prinzipien, die auch für die Nebengesetze gelten (z. B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz)
  2. Sowohl allgemeine Teil als auch besondere Teil des StGB gelten für alle Nebengesetze (z. B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz)
  3. Der allgemeine Teil des StGB enthält grundlegende Prinzipien, der besondere Teil des StGB regelt einzelne Delikte
  4. Der allgemeine Teil des StGB enthält grundlegende Prinzipien, die auch für den besonderen Teil gelten
  1. Der Italiener I raubt in Köln die Schwedin S aus
  2. Im Landeanflug der Alitalia auf New York entfacht ein Streit zwischen dem Peruaner P und dem Deutschen D. P schlägt dem D ins Gesicht, wodurch dieser einen Nasenbruch erleidet
  3. Der Syrer S bereitet in Syrien einen Angriffskrieg gegen Deutschland vor
  4. Der chinesische Umweltschützer C lebt in Deutschland. Auf einer Reise durch Japan sabotiert er mehrere Walfangflotten. Noch vor Ort wird er festgenommen
  1. Das Gesetz muss hinreichend in Hinblick auf seine tatbestandlichen Voraussetzungen als auch hinsichtlich seiner Rechtsfolgen bestimmt sein (nulla poena sine lege certa)
  2. Es darf keine Strafe rückwirkend zu Lasten des Täters geschaffen oder verschärft werden (nulla poena sine lege praevia)
  3. Es darf kein Gewohnheits- oder Richterrecht zu Lasten des Täters etabliert werden (nulla poena sine lege scripta)
  4. Es darf kein Gewohnheits- oder Richterrecht zu Gunsten oder zu Lasten des Täters etabliert werden (nulla poena sine lege scripta)
  1. Durch Auslegung wird auch im Strafrecht zulässiger Weise der Gesetzesinhalt ermittelt (in den Grenzen des Wortlaut)
  2. Im Strafrecht zulässig sind Analogien zu Gunsten des Täters
  3. Im Strafrecht zulässig sind Analogien zu Lasten des Täters
  4. Wertungsausfüllungsbedürftige Rechtsbegriffe sind im Strafrecht generell verboten
  1. Nach den absoluten Strafzwecktheorien wird bestraft weil Unrecht begangen worden ist und durch die Strafe Rache geübt werden soll. Es geht allein um Repression
  2. Nach den relativen Strafzwecktheorien wird bestraft damit in Zukunft kein weiteres Urecht begangen wird. Es geht allein um Prävention
  3. Bei den relativen Strafzwecktheorien unterscheidet man die Theorie der Generalprävention und die Theorie der Spezialprävention
  4. Bei den absoluten Strafzwecktheorien unterscheidet man die Vergeltungstheorie und die Theorie der Generalprävention
  5. Bei den absoluten Strafzwecktheorien unterscheidet man die Vergeltungstheorie und die Theorie der Spezialprävention
  1. Die vergeltende Vereinigungstheorie
  2. Die additive Vereinigungstheorie
  3. Die präventive Vereinigungstheorie
  4. Die Theorie der Generalprävention

Dozent des Vortrages Rechtsquellen Systematik und Geltungsbereich des deutschen Strafrechts, Garantiefunktion, Funktion und Zweck der Strafe

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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