Das Beschleunigte Verfahren (§ 417 StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Beschleunigte Verfahren (§ 417 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafprozessordnung (StPO)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Beschleunigte Verfahren (§ 417 StPO)
  • Zweck des beschleunigten Verfahrens
  • Die allgemeinen Voraussetzungen
  • Der Verfahrensablauf – Besonderheiten
  • Praktischer Anwendungsbereich
  • Fallbeispiel: Jetzt aber schnell!
  • Falllösung: Jetzt aber schnell!

Quiz zum Vortrag

  1. Ein einfacher Sachverhalt.
  2. Eine klare Beweislage.
  3. Beweisvielfalt
  4. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft.
  5. Ein Angeklagter, der einschlägig vorbestraft ist.
  1. maximal 6 Wochen
  2. sofort oder in kurzer Frist
  3. maximal 5 Wochen
  4. maximal 7 Wochen
  1. Im Prozess gegen Jugendliche.
  2. Wenn es an einem Antrag der Staatsanwaltschaft mangelt.
  3. Bei Prozessen vor einem Oberlandesgericht.
  4. Im Prozess gegen Heranwachsende.
  5. Bei Prozessen vor Schöffengerichten.
  1. Beschwerde
  2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  3. Berufung
  4. Sprungrevision
  5. Annahmeberufung

Dozent des Vortrages Das Beschleunigte Verfahren (§ 417 StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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