Das Kaufrecht im BGB, Abgrenzung zu anderen Verträgen, Systematik des Kaufrechts i.V.m dem Schuldrecht AT (§§ 433 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Kaufrecht im BGB, Abgrenzung zu anderen Verträgen, Systematik des Kaufrechts i.V.m dem Schuldrecht AT (§§ 433 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht BT: Vertragliche Schuldverhältnisse (Zwischenprüfungspaket)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Kaufrecht im BGB
  • Das Zusammenspiel mit den Regelungen des Schuldrecht AT
  • Fallbeispiel: Morsches Holz
  • Falllösung: Morsches Holz

Quiz zum Vortrag

  1. Geregelt wird im Schuldrecht AT (§§ 241-432 BGB) die allgemeine Entstehung von Schuldverhältnissen, der Inhalt von Schuldverhältnissen und die Folgen bei Störung eines Schuldverhältnisses, beispielsweise durch Unmöglichkeit oder Pflichtverletzung.
  2. Geregelt wird im Schuldrecht BT (§§ 433-853 BGB) schuldrechtliche Verpflichtungen aller Art.
  3. Im Schuldrecht AT werden alle gesetzlichen Schuldverhältnisse geregelt.
  4. Im Schuldrecht BT werden nur vertragliche Schuldverhältnisse geregelt.
  1. Dies bestimmt sich nach dem Gefahrübergang (§ 446 BGB).
  2. Dies bestimmt sich nach dem Vertragsschluss.
  3. Dies bestimmt sich nach der Geschäftsfähigkeit der Parteien.
  4. Dies bestimmt sich nach Vertragsinhalt.
  1. Beim Tausch verpflichten sich beide Parteien sich gegenseitig zur Übertragung eines Gegenstandes. (§ 480 BGB)
  2. Bei der Schenkung verpflichtet sich eine Vertragspartei zur unentgeltlichen Veräußerung eines Vermögensgegenstands. (§§ 516 ff. BGB)
  3. Bei der Schenkung verpflichten sich beide Parteien sich gegenseitig zur Übertragung eines Gegenstandes.
  4. Beim Tausch verpflichtet sich eine Vertragspartei zur unentgeltlichen Veräußerung eines Vermögensgegenstands.

Dozent des Vortrages Das Kaufrecht im BGB, Abgrenzung zu anderen Verträgen, Systematik des Kaufrechts i.V.m dem Schuldrecht AT (§§ 433 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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