Verletzungshandlung und Rechtsgutverletzung (§ 823 I BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Verletzungshandlung und Rechtsgutverletzung (§ 823 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht BT: Gesetzliche Schuldverhältnisse“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verletzungshandlung
  • Rechtsgüter
  • Ärztliche Heilbehandlung
  • Absolute Rechte
  • Sonstige Rechte
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Fallbeispiel: Der Fenstersprung

Quiz zum Vortrag

  1. T tötet O mit einem Messerstich.
  2. X stolpert im Dunkeln über den bewusstlosen Z und prellt sich die Schulter.
  3. Der Schlafwandelnde C stößt die wertvolle Vase der F um.
  4. J und M schließen einen Vertrag.
  1. Als Handlung ist jedes menschliches Verhalten zu verstehen, sofern es vom Willen beherrschbar ist.
  2. Eine Handlung ist jede Bewegung oder Tätigkeit eines Menschen, auch unbewusste und ungewollte.
  3. Eine Handlung ist jedes Verhalten von Menschen oder Tieren.
  4. Eine Handlung ist jedes Tätigwerden mit Erlaubnis eines Dritten.
  1. Sonstige Rechte sind alle dem Eigentum ähnlichen absoluten Rechte.
  2. Sonstige Rechte sind alle Forderungen gegen den Arbeitgeber.
  3. Sonstige Rechte sind alle Rechte die einem Menschen zustehen können.
  4. Zu den sonstigen Rechten gehört auf keinen Fall das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
  1. Der Eingriff muss unmittelbar und betriebsbezogen sein.
  2. Alles was den Gewerbebetrieb in irgendeiner Weise stört, stellt einen Eingriff im Sinne des § 823 I BGB dar.
  3. Der Eingriff kann auch unerheblich sein, sofern er das Vermögen schädigt.
  4. Der Eingriff muss sich gegen den Gewerbebetreibenden als Privatperson richten.

Dozent des Vortrages Verletzungshandlung und Rechtsgutverletzung (§ 823 I BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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