Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 3 von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 3“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht AT und BT für die Zwischenprüfung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fallvariante: Gläubigerverzug
  • 1. Leistungsgefahr
  • 1.1 Erfüllungsanspruch §§ 433 I
  • 1.2 Einwendung 275 I
  • 1.3 Schadensersatz §§ 280,283
  • 1.3.1 Vertreten müssen § 300 I
  • 1.3.2 Problem Erfüllungsgehilfe
  • 2. Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr)
  • 2.1 Erfüllungsanspruch § 433 II
  • 2.2 Einwendung § 326 I
  • 2.3 Einwendung zur Einwendung §§ 326 II, 1, 2 Alt, 446 S. 3

Quiz zum Vortrag

  1. der Schuldner die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.
  2. die vereinbarte Leistung nicht mehr erbracht werden kann.
  3. der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
  4. dem Schuldner die Leistungserbringung nicht zugemutet werden kann.
  5. die Leistungserbringung außer Verhältnis zum Leistungsinteresse des Gläubigers steht.
  1. ändert sich der Haftungsmaßstab des Schuldners.
  2. ist Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz § 280,283.
  3. kann der Schuldner nach § 300 I Schadensersatz verlangen.
  4. ändert sich der Haftungsmaßstab des Gläubigers.
  1. Alle genannten Antworten sind richtig.
  2. Hauptleistungspflichten
  3. Nebenpflichten
  4. Sorgfaltspflichten
  1. § 300 I BGB und §§ 326 II S. 1, Alt. 2, 446 S. 3 BGB regeln den Gläubigerverzug.
  2. § 300 I BGB betrifft die Leistungsgefahr.
  3. § 300 I BGB normiert eine Haftungserleichterung.
  4. §§ 326 II S. 1, Alt. 2, 446 S. 3 BGB regeln die Gegenleistungsgefahr.
  5. §§ 326 II S. 1, Alt. 2, 446 S. 3 BGB sind Einwendungen.
  1. Bei einem Kaufvertrag
  2. Bei der Frage nach dem Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises (§ 433 II BGB)
  3. Nach der Einwendung aus § 326 I BGB
  4. Bei Annahmeverzug
  5. An der Stelle des 326 I BGB

Dozent des Vortrages Nichtleistung und Gegenleistungsgefahr 3

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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