Schaden und Rechtsfolgen (§§ 249 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schaden und Rechtsfolgen (§§ 249 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Natürlicher Schadensbegriff
  • Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden
  • Bestimmung des Wertes
  • Problemfälle: Gebrauchs- und Genussmöglichkeiten
  • Schadensberechnung
  • Grundprinzipien der Differenzhypothese
  • Vorteilsanrechnung
  • Haftungsausfüllende Kausalität
  • Problemfälle der Zurechnung
  • Arten und Umfang des Schadensersatzes
  • Naturalrestitution
  • Kostenersatz
  • Schadensersatz in Geld
  • Entgangener Gewinn
  • Ersatz immateriellen Schadens
  • Dreifache Schadensberechnung bei Immaterialgüterrechten
  • Fallbeispiel: Eine kleine Schramme

Quiz zum Vortrag

  1. Im Haftungsausfüllenden Tatbestand
  2. Vor Rechtswidrigkeit
  3. Im haftungsbegründenden Tatbestand
  4. Bei Verschulden
  1. Schaden und Haftungsausfüllende Kausalität
  2. Schaden und Vorsatz
  3. Rechtswidrigkeit und Verschulden
  4. Rechtsgutverletzung und haftungsbegründende Kausalität
  1. Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden
  2. freiwilliger Schaden und unfreiwilliger Schaden
  3. vorsätzlicher Schaden und fahrlässiger Schaden
  4. gebundener Schaden und ungebundener Schaden
  1. bei der Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos
  2. Es fehlt an der Zurechenbarkeit, wenn sich der Schädiger für sein Verhalten entschuldigt.
  3. Ein Schaden ist nicht zurechenbar, wenn der Schädiger ihn nicht absichtlich herbeiführte.
  4. Ein Schaden ist nicht zurechenbar, wenn er nur geringfügig ist.

Dozent des Vortrages Schaden und Rechtsfolgen (§§ 249 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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