Immobiliarsachenrecht 6: Hypothekenrecht von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Immobiliarsachenrecht 6: Hypothekenrecht“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht für Wirtschaftsjurist*innen und Bachelor of Laws (LL.B.)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Hypothek: Grundlagen
  • 1. Parallelen: Vormerkungs-Hypothekenrecht
  • 2. Anspruch: Duldung der Zwangsvollstreckung § 1147
  • 3. Zahlung durch den Hypothekar
  • 3.1 Forderungsübergang § 1143!
  • 3.2 Eigentümerhypothek
  • 4. Zahlung durch den Darlehnsnehmer
  • 4.1 Eigentümergrundschuld
  • 5. Rangwahrung im Grundbuch
  • 6. Training „Wettlauf der Sicherungsgeber“
  • 6.1 Zahlung durch den Sicherungsgeber
  • 6.1.1 Forderungsübergang § 1143; § 774; § 1225
  • 6.1.2 Übergang der akzessorischen Sicherheit § 401

Quiz zum Vortrag

  1. Sie sind akzessorische Rechte.
  2. Sie sind Grundstücksrechte.
  3. Sie entstehen u.a. durch Einigung über die Entstehung.
  4. Sie gehen über durch Forderungsabtretung.
  5. Sie gehen über durch Einigung über den Übergang.
  1. Die Hypothek erlischt § 1113.
  2. Es entsteht eine Eigentümergrundschuld § 1177.
  3. Das Grundbuch wird unrichtig § 894.
  4. Der Sicherungsnehmer ist durch den Sicherungsvertrag verpflichtet, die Hypothek zu löschen.
  5. Es entsteht eine Eigentümerhypothek 1163.
  1. Der Darlehensanspruch geht auf O über.
  2. Die Hypothek geht auf O über.
  3. Der Darlehensanspruch geht unter.
  4. Die Hypothek erlischt.
  1. Der Inhaber der gesicherten Forderung.
  2. Der Grundstückseigentümer.
  3. Der Forderungsschuldner.
  4. Der Grundschuldgläubiger.
  5. Die Person, die das Eigentum nach §§ 929 ff. erworben hat.
  1. Die Darlehensforderung geht auf den Zahlenden über. Von den übrigen Sicherungsgebern kann er Gesamtschuldnerausgleich verlangen.
  2. Die Darlehensforderung erlischt und alle Sicherheiten auch.
  3. Die Darlehensforderung geht auf den Zahlenden über und mit ihr alle Sicherheiten.
  4. Die Darlehensforderung geht auf den Zahlenden über. Ist der Zahlende der Bürge gehen auf ihn alle Sicherheiten über. Ist der Zahlende O oder E erlöschen die übrigen Sicherheiten.

Dozent des Vortrages Immobiliarsachenrecht 6: Hypothekenrecht

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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